Sehr geehrte Damen und Herren,
Bund und Länder haben heute erste Lockerungen für Unternehmen im Umgang mit der Corona-Krise vereinbart. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern sollen ab Montag wieder öffnen dürfen. Sie müssen aber bestimmte Hygienemaßnahmen umsetzen. Betriebe aus dem Gastgewerbe sind von den Erleichterungen ausgenommen.
Im weiteren Verlauf der Woche wird die Vereinbarung von den Ländern und Kommunen umgesetzt und in - hoffentlich möglichst konkrete - Bestimmungen übertragen werden. Wir werden Sie informieren, sobald wir mehr wissen. Unsere erste Stellungnahme lesen Sie hier.
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