Sehr geehrte Damen und Herren,


Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute in einer Pressekonferenz die Bestimmungen der gestrigen Vereinbarung von Bund und Ländern konkretisiert. Diese sehen grundsätzlich vor, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern ab Montag wieder öffnen dürfen, wenn Sie bestimmte Hygienemaßnahmen einhalten. Laumann hat nun klargestellt, dass größere Geschäfte auch dann nicht öffnen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf weniger als 800 Quadratmeter reduzieren, indem sie z.B. einzelne Stockwerke schließen.


Darüber hinaus hat der Minister einige Typen von Geschäften genannt, die auch dann öffnen dürfen, wenn sie eine größere Verkaufsfläche haben, darunter Auto- und Einrichtungshäuser (mehr auf unserer Infoseite). Die Verordnung, in der die Bestimmungen genau ausformuliert werden, soll laut Laumann noch heute veröffentlicht werden. Das ist bislang aber noch nicht geschehen. Wenn die Verordnung vorliegt, werden wir die Bestimmungen für Sie am Freitagvormittag auf unserer Internetseite aufbereiten.


Allen Betrieben, die sich derzeit fragen, wie sie die geforderten Hygienemaßnahmen umsetzen sollen, raten wir zur Corona-Sonderseite der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik. Dort finden Sie z. B. Best-Practice-Beispiele und Aushänge für den Kassenbereich.


Morgen will das Land Nordrhein-Westfalen nach der Aufdeckung verschiedener Betrugsfälle auch wieder die Beantragung der Soforthilfen ermöglichen. Wie und wo das geht, zeigen wir Ihnen hier. Auf dieser Seite finden Sie auch Informationen zu den neuen KfW-Schnellkrediten, die mittlerweile auch beantragt werden können.


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