Sehr geehrte Damen und Herren,

wie erwartet haben die Spitzen von Bund und Ländern in ihrer heutigen Videokonferenz keine umfassenderen Lockerungen beschlossen. Sieht man von wenigen Ausnahmen ab, sollen die Beschränkungen, die die regionale Wirtschaft betreffen, vorerst weiter gelten. Erst wenn sich die Auswirkungen der jüngsten Lockerungen auf die Entwicklung der Infektionszahlen besser einschätzen lassen, soll über weitere Öffnungen konkret diskutiert werden. 

Museen, Ausstellungen und Galerien sowie zoologische und botanische Gärten sollen ab dem 4. Mai aber wieder öffnen dürfen, wenn sie die bereits in anderen Branchen wie dem Einzelhandel eingeführten Hygienemaßnahmen praktizieren. Zumindest für Teile der Kölner Kultur- und Kreativwirtschaft hat dieser Tag also eine gute Nachricht gebracht. Und, nicht zu vergessen, der Kölner Zoo, den wir übrigens vor der Krise noch im Rahmen unserer Reihe „Azubi für einen Tag“ besuchen durften, darf wieder Besucher empfangen.

Die bislang gültige Verordnung des Landes NRW gilt noch bis 3. Mai. Die neue Verordnung des Landes NRW wird sich von der bisherigen nur geringfügig unterscheiden und am 4. Mai in Kraft treten.

Ein großer Teil der heimischen Wirtschaft darf dem Geschäft also weiterhin allenfalls sehr eingeschränkt nachgehen. Wie geht es nun weiter?

In der nächsten Sitzung von Bund und Ländern, am 6. Mai, soll anhand konkreter Vorschläge über die weitere Öffnung von Schulen, Kinderbetreuungsangeboten und zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes diskutiert werden.

Die Rahmenbedingungen für Lockerungen in Gastronomie und Tourismus sollen laut der Pressemitteilung der Bundesregierung erst in der übernächsten Konferenz besprochen werden. Deren Termin steht noch nicht fest. Ministerpräsident Armin Laschet will das Thema allerdings schon am 6. Mai diskutieren.

Wann wieder Großveranstaltungen möglich sein werden, sei derzeit weiterhin nicht absehbar, haben Bund und Länder außerdem mitgeteilt. Das Verbot gilt vorerst bis 31. August.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

IHK Köln

Aktuelles

Hilfs- und Unterstützungsangebote

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Internet: http://www.ihk-koeln.de
E-Mail: service@koeln.ihk.de
Ihr Newsletter-Abo verwalten
   
Newsletter abbestellen
Impressum