Sehr geehrte Damen und Herren, so viele gute Nachrichten hatten wir in unserem Corona-Newsletter noch nie, auch wenn es natrülich noch lang kein Zurück zu normalen Zuständen wie vor Corona ist: Bund und Länder haben heute die bislang umfangreichsten Lockerungen der Corona-Beschränkungen vereinbart. Für Nordrhein-Westfalen gilt laut Ministerpräsident Armin Laschet: Gastronomiebetriebe dürfen ab Montag unter Auflagen wieder öffnen, genauso Fitness- und Tanzstudios. Ferienwohnungen- und häuser dürfen wieder für touristische Zwecke vermietet werden. Die Größe von Geschäften (800-qm-Regelung) spielt keine Rolle mehr, es kommt nur noch auf die richtigen Abstände, Hygiene und Zugangsbeschränkungen an. Ab 30. Mai sollen etwa auch Kinos und Theater wieder öffnen dürfen. Dann sollen ebenso Fachmessen unter Auflagen wieder möglich sein. Die Details wird das Land demnächst in einer neuen Verordnung regeln. Was können Betriebe jetzt tun, um sich auf eine Öffnung vorzubereiten? Eine Reihe von Informationsquellen für die geforderten Hygienemaßnahmen inden Sie hier. Viel wert für Gastronomen dürfte jetzt etwa diese Ausarbeitung des DEHOGA Baden-Württemberg sein. Einen visuellen Einblick, wie sich ein Lebensmittelgeschäft mit direktem Kundenkontakt "coronagerecht" wiederöerffnen lässt, können Sie sich auch in unserem Videobericht aus der "Kölner Kaffeemanufaktur" verschaffen. Schließlich ist das Virus längst nicht verschwunden oder "bestiegt", sodass eine (Teil-)Rücknahme der Lockerungen bei einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen möglich ist. Das macht die Hygiene so wichtig.
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