Sehr geehrte Damen und Herren,


Landeswirtschaftsminister Andreas Pinkwart hat heute auf einer Pressekonferenz weitere Einzelheiten zu den gestern angekündigten Lockerungen in der Gastronomie mitgeteilt: Gastronomiebetriebe, die am Montag wieder öffnen dürfen, müssten dafür u.a. folgendes beachten: 1. Personen aus zwei Haushalten können an einem Tisch Platz nehmen, ohne Begrenzung der Personenzahl. 2. Tische/Stühle müssen 1,5 Meter von anderen Tischen und deren Bestuhlung entfernt stehen. 3. Eine Platzanweisung und Erfassung der Daten der Besucher ist erforderlich. 4. Die Tische müssen vor der Nutzung durch andere Gäste desinfiziert werden.


Was die Gastronomiebetriebe genau leisten müssen, soll in der neuen Verordnung des Landes stehen, die laut Pinkwart heute Abend oder morgen Vormittag veröffentlicht werden soll. Sie wird wie gewohnt aus der Feder des Landesgesundheitsministeriums stammen. Ebenfalls gut zu wissen: Es soll laut Pinkwart keine coronabedingten Begrenzungen bei Verweildauer und Öffnungszeiten geben. Wer jetzt noch Schutzausrüstung sucht, dem empfehlen wir unsere Seite zu den entsprechenden Vermittlungsplattformen. Dort finden Sie nicht nur Hersteller von Schutzmasken, sondern zum Beispiel auch von Desinfektionsmitteln.


Eine erfreuliche Nachricht für Kölner Gastronomen erreichte uns heute derweil aus dem Rathaus: Die Stadt Köln erhebt bis 31. Oktober keine Sondernutzungsgebührenfür die Außengastronomie. Bereits gezahlte Gebühren werden anteilig zurückerstattet.


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