Sehr geehrte Damen und Herren,
es hat leider etwas länger gedauert, seit Samstag aber ist die neue Corona-Schutzverordnung des Landes online abrufbar – und ab heute auch in Kraft. Wichtig für die Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomiebetrieben, Podologie-, Kosmetik- Nagel- und Massagestudios sowie Fitnessstudios, die nun wieder ihrem Geschäft nachgehen können, ist aber auch die Anlage zur Verordnung. Sie führt die geforderten Hygiene- und Infektionsschutzstandards genauer aus.
Die grundsätzlichen Regelungen, wer jetzt öffnen darf und wer nicht, haben wir wie gewohnt auf unserer Seite zusammengefasst. Dort ist natürlich auch die Verordnung und die Anlage verlinkt. Weitere Informationsquellen zu Hygienemaßnahmen haben wir hier zusammengestellt.
Was gibt es ansonsten Neues? Die Stadt Hürth will jetzt auch auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie verzichten. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert die Herstellung von Masken. Und die Stiftung der IHK Köln hat ihr Angebot den neuen Bedingungen in der Corona-Krise angepasst und unterstützt Jugendliche, die eine berufliche Perspektive suchen, jetzt erst einmal vornehmlich mithilfe digitaler Kanäle.
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