Sehr geehrte Damen und Herren,
nach vielen Wochen der Unsicherheit hat Landeswirtschaftsminister Andreas Pinkwart heute eine gute Nachricht für viele Soloselbständige bekannt gegeben: Ein Teil der Soforthilfe darf nun doch für den Lebensunterhalt verwendet werden! Wer im März oder April einen Förderantrag gestellt und keine Grundsicherung in Anspruch genommen hat, darf von der Soforthilfe einmalig 2000 Euro für den Lebensunterhalt verwenden. Nach den gescheiterten Verhandlungen mit dem Bund über die Frage der Lebenshaltungskosten übernimmt jetzt NRW für den Bund – der die Soforthilfe für Soloselbständige eigentlich finanziert – diesen Teil der Kosten.
Auch das Sonderförderprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler soll aufgestockt werden, sodass weitere 13.000 Anträge positiv beschieden werden können. Die Einmalzahlungen werden dabei für alle Antragssteller auf 2.000 Euro aufgestockt, rückwirkend und unabhängig von den angegebenen Honorarausfällen.
Ihre IHK Köln Aktuelles IHK Köln begrüßt neue Hilfe-Regelungen für Soloselbstständige und Künstler/-innen Pressemeldung 12.05.2020: Teil der Soforthilfe kann für die Monate März und April nun auch für Lebenshaltung genutzt werden Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der neuen Krankheit Vermittlungsplattformen für Schutzausrüstung Angebote sollen Hersteller von Gesichtsmasken oder Desinfektionsmitteln und Betriebe in der Corona-Krise zusammenbringen Häufige Fehler bei der Beantragung der Soforthilfen Mit diesen Tipps können Unternehmen und Selbständige Probleme vermeiden. IT-Sicherheit Wie sich Unternehmen bei ihren digitalen Aktivitäten schützen können. Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. |