Sehr geehrte Damen und Herren,
seit heute gibt es eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung. Da es nach wie vor detektivischer Kleinarbeit gleicht, die Änderungen gegenüber der alten Fassung herauszufinden, haben wir für Sie gesucht und gleichzeitig das Ministerium gebeten, Änderungen doch zukünftig kenntlich zu machen. Neuerungen gab es diesmal bei den untersagten Branchen, den Hygiene- und Infektionsschutzstandards sowie bei den Einreisebestimmungen.
Außerdem neu:
Das Bundeskabinett hat heute eine freiwillige Gutscheinlösung für die Reisebranche beschlossen, eine Regelung für Gutscheine bei der Freizeit- und Veranstaltungsbranche gibt es bereits seit gestern.
Und: Ein vereinfachtes Stundungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge, das bis Ende Mai gilt.
Wir wünschen einen schönen Feiertag!
Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote |