Sehr geehrte Damen und Herren,
uns haben heute viele Unternehmen wegen der von Bund und Land versprochenen Soforthilfen kontaktiert. Leider können wir Sie im Moment aber nur zu den schon jetzt verfügbaren Möglichkeiten Kurzarbeit, Liquiditätskredite und steuerliche Maßnahmen beraten. Anträge auf Direkthilfen können derzeit noch nicht in NRW gestellt werden, anders als etwa in Thüringen oder Bayern. Wieso dieser Unterschied? In diesen Ländern gibt es – wie von der IHK Köln auch für NRW gefordert – landeseigene Sofort-Programme, für die bereits Anträge gestellt werden können. NRW dagegen wird das Bundesprogramm zwar aufstocken, hat aber kein eigenes Programm gestartet, weshalb wir noch warten müssen. Morgen stimmt der Bundestag über die Maßnahmen ab, Freitag der Bundesrat. Sobald das Land die entsprechenden Informationen bereitstellt – laut Wirtschaftsministerium in den kommenden Tagen -, werden wir Sie informieren und beraten.
Eine erfreuliche Randnotiz gibt es dagegen von der Gema. Wer seinen Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung derzeit schließen muss, braucht keine Gema-Vergütung zu zahlen.
Das Beste aus der für viele Betriebe misslichen Lage machen derweil Städte wie zum Beispiel Wesseling. Sie hat eine Art städtische Plattform für Unternehmen erstellt, die ihre Verkaufsstellen schließen mussten und jetzt über Nacht zu Frei-Haus-Lieferanten werden mussten. Ihre IHK Köln
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