Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Start in die neue Woche haben wir für Sie ein etwas umfangreicheres Corona-Update: Zur geplanten temporären Mehrwertsteuersenkung ab dem 1. Juli hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitgeteilt, dass Handelsbetriebe und Dienstleister einen pauschalen Rabatt an der Kasse gewähren dürfen und nicht sämtliche Preisauszeichnungen über Nacht ändern müssen. Das dürfte auch nötig sein, denn das neue Corona-Steuerhilfegesetz wird wohl erst in den letzten Junitagen verabschiedet werden.

Wichtig: Wenn Sie die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weiterreichen wollen, sollten Sie auf Ihre Werbeaussagen achten. Beispiel: Ein Produkt wird am Regal zu einem Preis von 119,00 Euro angeboten. Der auf das Produkt angewendete reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 19 Prozent und ab Juli 16 Prozent. An der Kasse wird das Produkt also für 116,00 Euro in Rechnung gestellt. Der so gewährte Rabatt in Höhe von drei Euro entspricht dann "nur" einer Preisreduzierung von 2,521 Prozent. Die Werbung "3 Prozent Rabatt wegen der Mehrwertsteuersenkung" wäre daher irreführend.

Für unsere Mitglieder aus der Kultur- und Kreativwirtschaft haben wir übrigens die für diese relevanten Aspekte der Konjunkturpakets aufgearbeitet und weitere Unterstützungsangebote gesammelt.

Zusätzliche Verwaltungsarbeit steht auch den Empfängern von Soforthilfe bevor: Das Landeswirtschaftsministerium will diese Ende Juni auffordern, darzulegen, ob für sie eine „Überkompensation“ vorliegt oder nicht – sprich, ob sie die Mittel der Corona-Soforthilfe auch tatsächlich in voller Höhe für ihre unternehmerische Tätigkeit benötigt haben. Dafür sollen die Zuschussempfänger einen Vordruck ausfüllen, den alle in einem gesonderten Schreiben (mit Ausfüll-Anleitung) erhalten sollen. Die entsprechenden Nachweise sollen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Wir wissen, dass sich den Soforthilfeempfängern dazu nun womöglich einige Frage stellen. Das Problem: Die Details zum Inhalt des Vordrucks und zum genauen Ablauf sind leider noch nicht bekannt. Wir informieren Sie, sobald wir mehr wissen.

Abschließend noch ein kleiner Nachtrag: Heute sind die Änderungen der jüngsten Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Bars dürfen wieder öffnen, in Ladengeschäfte dürfen wieder mehr Menschen und auch größere Veranstaltungen mit mehr als 100 Besuchern sind unter Umständen wieder möglich.

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