Sehr geehrte Damen und Herren,

morgen, Mittwoch soll die Registrierungsseite für die Überbrückungshilfe freigeschaltet werden. Diese ist nur für beauftragte Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Den Überblick zu diesem Thema finden Sie auf unserer Internetseite. Wenn Sie vor der Beauftragung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers erfahren wollen, ob Sie überhaupt Zuschüsse in Anspruch nehmen dürfen, können Sie das mithilfe des IHK-Überbrückungshilfe-Rechners.

Zur Abrechnung der Soforthilfe hatten wir Sie bereits in einer vorherigen Mail ins Bild gesetzt. Jetzt hat das Land auch ein Erklärvideo dazu bereitgestellt.

Abschließend noch ein Hinweis zur Mehrwertsteuer: Laut Bundesfinanzministerium kann der Leistungsempfänger bei Leistungen, die im Monat Juli 2020 erbracht werden, auch eine noch mit 19 bzw. sieben Prozent ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese Umsatzsteuer beim Finanzamt angemeldet und bezahlt worden ist. 

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