Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung plant, die geltende Corona-Schutzverordnung bis zum 11. August zu verlängern. Dafür will sie sie an einigen Stellen leicht modifizieren. Feste wie Hochzeiten sollen mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass alle Kontakte nachverfolgbar sind. Gleiches gilt für Beerdigungen. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird außerdem der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben. Das Gesundheitsministerium muss die entsprechende Verordnung noch ausarbeiten.
Die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben gemeinsam beschlossen, Unternehmen bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das Bundesfinanzministerium verlangt eigentlich, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche damit Probleme. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Abschließend noch zwei weitere Hinweise: Der Bund warnt vor gefälschten Mails und Internetseiten im Zusammenhang mit der Überbrückungshilfe. Wie immer bei diesen Meldungen gilt - vorsichtig sein im Netz. Und: Die Mehrwertsteuer ist nun knapp zwei Wochen reduziert. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie bei der Umstellung alles beachtet haben, gehen Sie doch einfach unsere Checkliste durch. Ihre IHK Köln Aktuelles Hilfs- und Unterstützungsangebote |