Sehr geehrte Damen und Herren,


die für viele Mitgliedsunternehmen mit Abstand wichtigste Nachricht hat heute NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart bekannt gegeben. Die Soforthilfen von Bund und Land für kleine Betriebe und Solo-Selbständige sollen ab Freitag, 12 Uhr beantragt werden können, auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums sowie auf den Seiten der Bezirksregierungen. Auch wir beraten unsere Mitgliedsunternehmen dazu.


Eine andere wichtige Frist läuft morgen, Donnerstag ab: Bis dahin können von der Corona-Krise betroffene Unternehmen bei der jeweils zuständigen Krankenkasse formlos unter Bezug auf die Corona-Notlage und Paragraf § 76 SGB IV beantragen, die für März fälligen Sozialversicherungsbeiträge stunden zu lassen.


Ab morgen Vormittag ist außerdem unser neues, in Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen intensiviertes Beratungsangebot zur Kurzarbeit erreichbar – unter 0221-1640 3333 sowie unter kug-beratung@koeln.ihk.de


Neues gibt es auch von den Autobahnen. In den letzten Tagen berichteten LKW-Fahrer und Medien über unhygienische Zustände und mangelnde Versorgung auf Raststätten. Wir haben bei Tank & Rast nachgefragt: Wegen der staatlichen Anordnungen hat das Unternehmen einen Teil seines Angebot (die reinen Gaststätten) schließen müssen, hält aber das Angebot an den Tankstellen aufrecht und verspricht jetzt, mehr Putzkolonnen zu schicken.


Unsicherheit bestand bislang in der Frage, ob Blumenläden in Köln weiter geöffnet bleiben dürfen. Heute hat das Ordnungsamt gegenüber uns klargestellt, dass Blumenläden und Floristen, solange es sich nicht um Stände auf Wochenmärkten handelt, geöffnet bleiben dürfen, wenn sie geeignete Hygienemaßnahmen vornehmen (§ 5 Abs. 3, 6 CoronaSchVO).


Diese Möglichkeit haben viele andere Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomiebetriebe leider nicht. Was sie in dieser schwierigen Lage womöglich trotzdem tun können, haben wir in „Zehn Tipps für Einzelhändler und Gastronomen in Zeiten von Corona“ zusammengefasst.

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