Sehr geehrte Damen und Herren,

die derzeit geltende Corona-Schutzverordnung läuft mit dem heutigen Tag aus. Wie erwartet werden die Regelungen jedoch in der neuen Verordnung, die bis zum 31. August gilt, größtenteils beibehalten und nur in Nuancen verändert. Sieht man von Verkehsbetrieben ab (ein Maskenverstoß im ÖPNV wird ab sofort mit einem Bußgeld bestraft), gibt es laut Landesregierung keine Neuerungen, die Unternehmen unmittelbar betreffen.

Zwei weitere Neuigkeiten: Auch in unserer Mitgliederschaft kämpfen leider Betriebe mit Zahlungsschwierigkeiten. Diese möchten wir auf unser regelmäßiges Beratungsangebot und ein Webinar zu Existenzsicherung und insolvenzrechtlichen Chancen in der Corona-Krise hinweisen.

Eine Information für Betriebe, die Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kurzarbeit einen Zuschuss gezahlt haben: Diese Zuschüsse sind nun rückwirkend steuerfrei gestellt worden.

Ihre IHK Köln

Hilfs- und Unterstützungsangebote

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Internet: http://www.ihk-koeln.de
E-Mail: service@koeln.ihk.de
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