Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem das Land Nordrhein-Westfalen Mitte Juli das Abrechnungsverfahren zur Soforthilfe unterbrochen hatte, hat die Landesregierung nun die Wiederaufnahme des Verfahrens angekündigt. Die Soforthilfeempfänger sollen ab Anfang/Mitte Oktober angeschrieben werden. Auch diejenigen, die bereits kontaktiert worden sind oder sogar bereits Zuschüsse zurückgezahlt haben, werden erneut angeschrieben. Laut Landeswirtschaftsminister sind für das neue Verfahren mehrere Erleichterungen für die Zuschussempfänger vorgesehen. Welche das sind, erfahren Sie auf unserer Internetseite. Eine erste Einordnung unserer Präsidentin finden Sie hier.

Der Europäische Rat hat sich derweil auf einheitliche Standards beim Gesundheitsschutz im grenzüberschreitenden Reiseverkehr verständigt. Sie sollen helfen, das Vertrauen der Reisenden in den Öffentlichen Personenverkehr wieder zu stärken.

Zuletzt noch ein Link zum neuen „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ des Bundes, der allerdings nur großen Unternehmen oder aus Sicht des Bundes besonders wichtigen offensteht. Wenn Sie Fragen zur Finanzierung Ihres Unternehmens in der Corona-Krise haben, steht Ihnen übrigens weiterhin unser IHK-Service Finanzierung zur Verfügung.

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