Sehr geehrte Damen und Herren,


der "Koalitionsauschuss", also das informelle Gremium von CDU/CSU und SPD zur Koordination der Arbeit der Großen Koalition, hat eine Vereinbarung zur Fortführung der Corona-Maßnahmen vorgestellt. Das Wichtigste in Kürze: Die derzeitige Regelung zum Kurzarbeitergeld soll bis Ende 2021 verlängert werden. Das Überbrückungshilfe-Programm des Bundes wird bis Ende dieses Jahres verlängert, genauso der erleichtere Zugang in das Grundsicherungssystem. Ebenfalls verlängert wird für überschuldete Unternehmen die Aussetzung der Pflicht zum Insolvenzantrag.


Je nach Ihrem Gusto können Sie sich die Einzelheiten der Vereinbarung auf den Seiten der CDU oder der SPD anschauen.


Die Vereinbarung muss nun noch das übliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.


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