Sehr geehrte Damen und Herren,


gestern haben sich seit längerem wieder die Spitzen von Bund und Ländern in Sachen Corona getroffen. Das Ergebnis - Sie kennen das Prozedere womöglich noch aus dem Frühjahr - ist eine unverbindliche Vereinbarung. In der Vereinbarung heißt es unter anderem, "Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden".


Wie die angedachten Regelungen aber genau interpretiert werden, muss erst noch auf Länderebene definiert werden. Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW läuft am Montag aus. Wie es in NRW weitergeht, erfahren wir also erst, wenn die neue Verordnung vorgestellt wird. Wie bislang wird es bei der Umsetzung im Detail auch wieder auf die Kommunen ankommen. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie wie gewohnt informieren.


Zu guter Letzt noch ein Hinweis zur Überbrückungshilfe. Nach unserer Kenntnis haben die Bezirksregierungen mit der Auszahlung der Mittel begonnen.


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