Sehr geehrte Damen und Herren,


wie Sie wissen, leidet das Gastgewerbe in besonderem Maße unter der Corona-Krise. Mithilfe dieser neuen Broschüre können sich betroffene Betriebe schnell und einfach einen Überblick über mögliche Unterstützungs- und Förderprogramme verschaffen.


Darüber hinaus haben wir heute noch zwei kurze Meldungen für Sie, die Ihnen womöglich schon durch die Presseberichterstattung geläufg sind. 1. Die Aussetzung der Pflicht zum Insolvenzantrag ist verlängert worden. 2. Die Corona-Soforthilfe darf nicht gepfändet werden.


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