Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land Nordrhein-Westfalen hat die Gültigkeit der Corona-Schutzverordnung von Anfang September um zwei Wochen bis einschließlich 30. September verlängert. Änderungen gibt es nur bei Sportveranstaltungen. Ab dem 16. September sind bei Sportveranstaltungen wieder mehr als 300 Zuschauer zugelassen. Voraussetzung ist ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Bei mehr als 1.000 Zuschauern gilt – wie auch bei sonstigen Veranstaltungen – eine Obergrenze von einem Drittel der Kapazität der Sportstätte.
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