Sehr geehrte Damen und Herren,
morgen wird die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft treten, mit denen NRW die jüngste Vereinbarung von Bund und Ländern aufgreift. Sie wird u.a. die vereinbarte Sperrstunde in Corona-Hotspots beinhalten. Das bedeutet, dass Gastronomiebetriebe in den Corona-Risikogebieten Köln und Leverkusen ab morgen um 23 Uhr schließen müssen. Die bisherige Sperrstunde in Köln begann erst um 1 Uhr. Welche Regelungen nun in Sachen Maskenpflicht, Veranstaltungsgrößen usw. gelten, skizziert die Pressemitteilung des Landes. Die Verordnung selbst ist noch nicht veröffentlicht. Beachten Sie bitte: Anders als in der Vereinbarung von Bund und Ländern (zehn Personen) dürfen sich in NRW-"Hotspots" wie Köln oder Leverkusen nur maximal fünf Personen in der Öffentlichkeit treffen, wenn sie nicht einer Familie oder zwei "Hausständen" angehören.
In Berlin hat das Verwaltungsgericht indes einem Eilantrag stattgegeben und die dortige Sperrstundenregelung vorläufig suspendiert. Ebenfalls durch Gerichte ausgesetzt worden ist das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Weitere Bundesländer haben daraufhin in ihrem Bereich das viel kritisierte Beherbergungsverbot aufgehoben.
Das Auswärtige Amt hat währenddessen weitere europäische Regionen und Länder zu Risikogebieten erklärt. Weil auch mehrere polnische Regionen nun als Risikogebiet gelten, ist kein Nachbarland Deutschlands mehr frei davon. Was das für Geschäftsreisende bedeutet, können Sie wie gewohnt auf unserer Seite nachlesen.
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