Sehr geehrte Damen und Herren,
eine neue Woche hat begonnen, in der wir Sie wieder regelmäßig über die neuesten Entwicklungen in der Corona-Krise informieren werden. Zunächst möchten wir Sie bitten, sich an unserer neuen Blitz-Umfrage zu den Auswirkungen des Coronavirus zu beteiligen. Uns interessiert dabei besonders, welche Erfahrungen Sie bisher mit den verschiedenen staatlichen Unterstützungsprogrammen gemacht haben. Wir wissen aus zahlreichen Gesprächen, dass nicht wenige Unternehmen weiterhin vor schwer überwindlichen Hindernissen stehen, auch wenn andere Betriebe schon schnell Hilfen erhalten haben. Die Ergebnisse der Umfrage fließen direkt in unsere Öffentlichkeitsarbeit und die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Politik und Verwaltung ein.
Die Zugangsbedingungen zu den Soforthilfen könnten übrigens noch einmal modifiziert werden, was wichtig für Gründerinnen und Gründer wäre. Nachdem das Land noch am Freitag die Beantragungsfrist für Soforthilfen in Nordrhein-Westfalen kurzfristig auf den 31. Mai ausgedehnt hat, haben wir heute erfahren, dass Betriebe, die dieses Jahr vor Ausbruch der Krise gegründet worden sind, nun wahrscheinlich doch Hilfen beantragen werden können. Bislang ist der 31. Dezember 2019 Stichtag. Sobald es offiziell eine Ausweitung gibt, informieren wir Sie.
Auch andere Regelungen ändern sich derzeit schlagartig. Seit Freitag in Kraft ist das Covid-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz. Die jüngsten Änderungen im Mietrecht haben wir ebenfalls für Sie aufgearbeitet.
Leider hat die Krise auch erhebliche Auswirkungen auf die IHK-Prüfungen im Bereich Aus- und Weiterbildung.
Zum Schluss noch eine der wenigen erfreulichen Nachrichten in diesen Tagen: Derzeit werden unzählige Initiativen zur Unterstützung lokaler Handels- und Gastronomiebetriebe gegründet. Eine davon ist „Freundschaft fürs Lesen“. Ihre IHK Köln
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