Sehr geehrte Damen und Herren,
eine wichtige Information für unsere Kölner Mitglieder aus dem Handel: Die Stadt hat heute entschieden, an dem verkaufsoffenen Sonntag am 08. November - dem „Tag des Veedels“ - festzuhalten.
Gute Nachrichten gibt es allem Anschein nach auch für Betriebe und Selbständige im Bereich der Fußpflege in Köln: Derzeit, also zum Zeitpunkt des Verfassens des Newsletters, schreibt die Stadt Köln auf ihrer Corona-Sonderseite (Rubrik: "Dienstleistung"), dass einzig "medizinische Fußpflege" erlaubt sei. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Landes-Verordnung, derzufolge Fußpflege allgemein erlaubt ist. Viele verunsicherte Mitglieder haben sich heute deshalb bei uns gemeldet. Auf Nachfrage hat uns jetzt ein Vertreter der Stadt versichert, dass der entsprechende Passus korrigiert werden soll.
Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote |