Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt neue Details zur „Novemberhilfe“. Nun soll es zunächst „Abschlagszahlungen“ für  betroffene Betriebe geben. Das heißt: Laut Bundesregierung können Betroffene voraussichtlich ab der letzten November-Woche einen Antrag über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen. Soloselbständige sollen bis zu 5.000, Unternehmen bis zu 10.000 Euro erhalten. Das reguläre Antragsverfahren zur „Novemberhilfe“ (75 Prozent des jeweiligen Vorjahresumsatzes) werde indes „parallel vorbereitet und finalisiert“. Wichtig: Auch Unternehmen, die nicht direkt von den Maßnahmen des Teil-Lockdowns betroffen sind, können unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse erhalten.

Außerdem werden die Bedingungen verbessert, zu denen Soloselbständige Grundsicherung beantragen können. Neu ist unter anderem ein Freibetrag für die Altersvorsorge. Hierfür können Soloselbständige künftig für jedes Jahr der Selbständigkeit 8.000 Euro geltend machen. Sie müssen sich außerdem nicht mehr für die Arbeitsvermittlung bereithalten, wenn sie dies nicht selbst wünschen. Zudem ist klargestellt worden, dass Betriebsvermögen nicht angerechnet wird, wenn dieses der Fortsetzung der Selbständigkeit dient. Ansprechpartner zu diesem Thema ist die Agentur für Arbeit.

Gleichzeitig hat heute das Land Nordrhein-Westfalen angekündigt, dass Soforthilfe-Empfänger nun erst im nächsten Jahr ihre Zuschüsse abrechnen müssen. Die Abrechnung soll im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst. Die zuvor genannten Fristen sind damit hinfällig. Wer trotzdem schon in diesem Jahr abrechnen will, kann das tun. Eine Mail dazu will das Land Ende November verschicken.

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