Sehr geehrte Damen und Herren, die Spitzen von Bund und Ländern haben gestern auf ihrer Konferenz keine neuen Maßnahmen beschlossen, die die Wirtschaft direkt betreffen (Bericht auf rnd.de). Die Frage, ob der noch bis Ende November geltende "Teil-Lockdown" verlängert wird, soll nächste Woche entschieden werden. Unabhängig von dieser Entscheidung steht schon fest, dass das Gastgewerbe einer der großen Leidtragenden der derzeitigen Beschränkungen ist. Deshalb haben wir unser Beratungs- und Unterstützungsangebot für diese Betriebe noch einmal ergänzt, unter anderem mit einer Video-Sprechstunde. Aller Voraussicht nach werden Sie, unsere Mitglieder, im Geschäftsverkehr im neuen Jahr wieder die "Vor-Corona"-Mehrwertsteuersätze verwenden müssen. Worauf es bei der erneuten Umstellung ankommt, haben wir auf dieser Seite aufgeschrieben. Zu guter Letzt noch ein Tipp zur Digitalisierungsförderung und ein Hinweis auf die neue Blitz-Umfrage zur Corona-Pandemie des DIHK. Ihre IHK Köln Aktuelles IHK Köln mit neuem Angebot für das Gastgewerbe Pressemeldung, 17. November 2020: Video-Sprechstunde und Schnellcheck für coronageschädigte Betriebe Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditäts- und Soforthilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditäts- und Soforthilfen. Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz Das müssen Sie bei der Umstellung der Umsatzsteuersätze zum 1. Januar 2021 beachten. |