Sehr geehrte Damen und Herren, das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die seit dem 9. November geltende Corona-Einreisevorordnung am Freitag außer Vollzug gesetzt. Der erfolgreiche Antragssteller hätte nach einem Urlaub auf den Balearen in Quarantäne gemusst, obwohl die 7-Tage-Inzidenz auf seiner Urlaubsinsel deutlich niedriger lag als in seiner Heimatstadt Bielefeld. Eine solche Regelung sei unverhältnismäßig, entschied das Gericht. Das Land NRW will daher in Abstimmung mit den anderen Bundesländern die Einreisevorordnung zügig überarbeiten. Die Auswirkungen der Corona-Krise und des jüngsten Teil-Lockdowns wollen Bund und Länder bekanntermaßen mit einer ganzen Reihe von Unterstützungsprogrammen abmildern. Davon sind zuletzt so viele geschaffen worden, dass Betroffene leicht den Überblick verlieren können. Auf dieser Seite haben wir das Unterstützungsangebot für Sie geordnet - von der „Novemberhilfe“ bis zum KfW-Schnellkredit. Falls für Sie trotzdem Fragen offenbleiben sollten, helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne unter 0221-1640 4444 oder finanzierung@koeln.ihk.de persönlich weiter. Soloselbständige sind von der Corona-Krise in vielen Fällen besonders stark betroffen. Deshalb ist für sie der Zugang zur Grundsicherung erleichtert worden. Darüber hinaus haben die Arbeitsagenturen jetzt eine spezielle Rufnummer für diese Gruppe geschaltet: Sie erreichen sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21. Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote |