Sehr geehrte Damen und Herren,
wer Kinder hat, ist derzeit häufig vor große Herausforderungen gestellt, weil Kindergärten und Schulen geschlossen sind. Gut zu wissen: Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbständige, die einen Verdienstausfall erleiden, weil sie Zuhause ihre Kinder betreuen müssen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung. Einen Reiter mit weiteren Infos dazu finden Sie auf unserer Sonderseite ihk-koeln.de/coronavirus (die wir weiterhin täglich aktualisieren) in der Rubrik „Prävention und Arbeitsrecht“ - oder Sie schauen direkt auf der Seite des LVR nach. Beim LVR können Sie auch den entsprechenden Antrag einreichen.
Viele Unternehmen brauchen derzeit alle Kraft und Ressourcen, um den Fortbestand des eigenen Betriebs zu sichern. All jenen, denen die Krise noch etwas Luft lässt, möchten wir folgende Initiative ans Herz legen: Unternehmen, die über entbehrliche Bestände an Schutzausrüstung wie Mundschutze verfügen, können diese via Mail (Schutz@kvno.de) an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein melden. Diese vermittelt brauchbares Material dann an Arztpraxen in unserer Region. Der Grund: Eigentlich selbstverständliche Hilfsmittel sind in den Praxen mittlerweile leider vielerorts zur Mangelware geworden. Haben Sie also z.B. ein paar überzählige FFP-2-Masken oder Desinfektionsmittel in Ihrem Lager, können Sie damit Ihrer Hausarztpraxis um die Ecke womöglich einen großen Gefallen tun – so abwegig ein solcher Gedanke noch vor wenigen Wochen gewesen sein mag. Ihre IHK Köln
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