Sehr geehrte Damen und Herren, der Teil-Lockdown, der am 30. November auslaufen würde, wird wie erwartet verlängert und teilweise verschärft, vorerst bis zum 20. Dezember. Was Bund und Länder gestern mit Blick auf die Wirtschaft zusätzlich zu den bestehenden Regelungen vereinbart haben, erfahren Sie auf unserer Internetseite.Auf dieser Seite finden Sie die Presseerklärung der Bundesregierung,auf dieser den Beschluss im Wortlaut. Die vereinbarten Regelungen müssen nun noch auf Landesebene mittels Verordnungen umgesetzt werden. Abschließend noch ein Beispiel für die zahlreichen Versuche, mit der Not coronageschädigter Unternehmerinnen und Unternehmer kriminelle Geschäfte zu machen. Laut Landeskriminalamt (LKA) ist eine Mail zu einem vermeintlichen Corona-Weihnachtsbonus der EU-Kommission für Unternehmen (den es nicht gibt) im Umlauf. Die als Kontaktstelle benannte Mail-Adresse deutschland[at]ek-europa.eu weicht nur mit einem Buchstaben von der tatsächlichen Kommissionsadresse deutschland[at]ec-europa.eu ab. Solche und ähnliche Betrugsversuche sind Legion (Polizei-Sonderseite). Bleiben Sie daher bitte wachsam. Ihre IHK Köln Aktuelles IHK Köln warnt vor Aktionismus zu Lasten der Wirtschaft Pressemeldung, 26. November 2020: Teil-Lockdown ohne Schlussperspektive ist enorme Belastung für betroffene Branchen Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz Das müssen Sie bei der Umstellung der Umsatzsteuersätze zum 1. Januar 2021 beachten. |