Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Vereinbarung von Bund und Ländern zur Verlängerung des Teil-Lockdowns in der vergangenen Woche hat die Landesregierung heute wie erwartet die neue Corona-Verordnung vorgestellt. Mit dieser setzt das Land die gemeinsamen Beschlüsse um. Die Verordnung tritt morgen, am 1. Dezember in Kraft. Das Wichtigste haben wir für Sie hier noch einmal zusammengefasst. Ihre IHK Köln Aktuelles IHK Köln warnt vor Aktionismus zu Lasten der Wirtschaft Pressemeldung, 26. November 2020: Teil-Lockdown ohne Schlussperspektive ist enorme Belastung für betroffene Branchen Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz Das müssen Sie bei der Umstellung der Umsatzsteuersätze zum 1. Januar 2021 beachten. |