Sehr geehrte Damen und Herren, der Bund will den Zugang zur „Überbrückungshilfe III“ erleichtern, die im Januar starten soll. Antragsberechtigt sind nun auch Unternehmen, die entweder im November oder im Dezember oder in beiden Monaten mindestens 40 Prozent Umsatzeinbußen gegenüber den Vorjahresmonaten November bzw. Dezember 2019 zu verzeichnen haben und keinen Anspruch auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe ("November-" und "Dezemberhilfe") haben. Außerdem verschickt das Landeswirtschaftsministerium seit gestern Mails an die Soforthilfeempfänger und -empfängerinnen. Diese können den Zuschuss noch in diesem Jahr abrechnen oder erst im kommenden Jahr. Ihre Rückmeldung müssen Sie dann erst im Frühjahr 2021 geben, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis Herbst 2021 Zeit. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, brauchen Sie zunächst nichts weiter tun. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Gastgewerbe können wegen des Teil-Lockdowns weiterhin nicht ihrem Geschäft nachgehen. Wann genau sich das wieder ändert, ist bekanntermaßen unklar. Wie Betroffene verhindern, dass ihr Betrieb und auch sie selbst mit ihrem Privatvermögen finanziell überstrapaziert werden, ist Thema in unserem kostenlosen Webinar am 9. Dezember. Wir sprechen über "Novemberhilfe" und Co., aber auch über Existenzsicherung von Selbständigen und die Möglichkeiten, die ein Insolvenzverfahren bieten kann. Das NRW-Gesundheitsministerium hat eine neue Quarantäneverordnung erlassen, mit der für bestimmte Personengruppen eine automatische Quarantäne angeordnet wird. An dieser Stelle auch ein Hinweis auf unsere Überblicksseite zu den Gesundheitsämtern in unserer Region. Ihre IHK Köln Aktuelles Hilfs- und Unterstützungsangebote |