Sehr geehrte Damen und Herren,

heute haben wir keine großen Meldungen, dafür aber ein paar nützliche Hinweise für Sie:

1. Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen wird verlängert. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Demzufolge wird die Abgabefrist für das Kalenderjahr 2019 für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen um einen Monat verlängert - und zwar bis zum 31. März 2021.

Außerdem werden laut dpa auch Stundungsmöglichkeiten verlängert. Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bei ihrem Finanzamt bis zum 31. März 2021 einen Antrag auf Stundung stellen. Die Stundungen laufen dann längstens bis zum 30. Juni 2021.

2. In einer Webinarreihe stellt unser Dachverband DIHK die Digitalisierungs-Förderprogramme des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen vor. Im Dezember (am 10. und 16.) können Sie noch an zwei kurzen wie informativen Webinaren teilnehmen - kostenlos.

3. Der Bund verlängert seine Garantien für Warenkreditversicherer.

4. Zumindest ein kleines erfreuliches Signal für die Corona-gebeutelte Gastronomie im Rhein-Erft-Kreis ist, dass in Brühl und Bergheim ein Erlass der Nutzungsgebühren für die Außengastronomie im kommenden Jahr auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung steht. Diesem Beispiel dürften sicherlich weitere Kommunen folgen. Auf dieser Seite finden Sie die jeweilige Bekanntmachungsseite Ihrer Kommune, auf denen Sie sich über solche und ähnliche Vorhaben informieren können.

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