Sehr geehrte Damen und Herren, die neue Corona-Schutzverordnung liegt vor. Leider sind damit aber noch nicht alle Unklarheiten beseitigt. Ein Beispiel: Abhol- und Lieferdienste sollen laut Verordnung möglich sein. Noch ist aber unklar, wie die Abholung (Stichwort "Click & Collect") im Ladenlokal umgesetzt werden darf. Offen ist auch, was genau Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt "Güter des täglichen Bedarfs" auf Wochenmärkten auszeichnet und wie Mischbetriebe im Bereich Groß- und Einzelhandel sicherstellen sollen, dass nur noch gewerbliche Kunden bei ihnen einkaufen. Wie im Frühjahr wissen zudem viele Mitglieder aus dem Bereich der Fußpflege nicht, welche Behandlungen weiterhin erlaubt sind. Leider können wir Ihnen diese Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten - es fehlen derzeit schlicht noch die Präzisierungen durch die staatlichen Stellen. Über unseren Dachverband IHK NRW stehen wir aber in diesen Fragen mit den Verantwortlichen auf kommunaler und Landesebene in Kontakt, um sicherzustellen, dass hier schnell verlässliche und einheitliche Regelungen getroffen werden. Sobald Klarheit herrscht, werden wir Sie informieren. Ihre IHK Köln Aktuelles Hilfs- und Unterstützungsangebote |