Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sicherlich von der jüngsten Corona-Entwicklung in Großbritannien erfahren (t-online.de), wegen der wir heute unsere Informationsseite zu Geschäftsreisen aktualisiert haben. Die Unternehmerinnen und Unternehmer, die vom jüngsten Lockdown betroffen sind, fragen sich derweil häufig noch, ob und wie sie "November-" bzw. "Dezemberhilfe" beziehen können. Worauf es ankommt, haben wir hier aufgeschrieben. Und für unsere Mitglieder aus dem Einzelhandel haben wir unsere "Zehn (Digital-)Tipps" noch einmal aktualisiert. Abschließend noch eine Info aus dem Rhein-Erft-Kreis. Ins Bild gesetzt hatten wir Sie bereits über die Pläne in mehreren Kommunen, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie 2021 nicht zu erheben. Die Stadtparlamente in Brühl, Bergheim und Kerpen haben die entsprechenden Pläne jetzt beschlossen. Ihre IHK Köln Aktuelles „Paketabgabe“ der falsche Weg – Hilfen müssen endlich ankommen Pressemeldung, 21. Dezember 2020: Einzelhandel in extrem schwieriger Situation Dezember-Geschäft lässt sich nicht kompensieren Pressemeldung 14.12.2020: Einzelhandel braucht Weihnachtshilfe Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz Das müssen Sie bei der Umstellung der Umsatzsteuersätze zum 1. Januar 2021 beachten. |