Sehr geehrte Damen und Herren, auch "zwischen den Jahren" haben wir Neuigkeiten für Sie: So kann die "Dezemberhilfe" mittlerweile beantragt werden. Außerdem wird es voraussichtlich eine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung für 2019 geben. Die Fraktionen von SPD und Union im Bundestag haben vereinbart, die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 von Steuerpflichtigen mit Steuerberatung bis zum 31. August 2021 zu verschieben. Damit hätten Steuerberaterinnen und -berater, die zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Beantragung von Hilfen wahrgenommen haben, mehr Zeit, ohne dass Verspätungszuschläge drohen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung von § 149 der Abgabenordnung (AO) soll in der ersten Sitzungswoche 2021 in den Bundestag eingebracht werden. Sie sind sicherlich schon längst vorbereitet, trotzdem abschließend nochmal der Hinweis auf unsere Informationsseite zur bevorstehenden Rückkehr zum "alten" Mehrwertsteuersatz. Wir wünschen Ihnen einen schönen Ausklang dieses sehr herausfordernden Jahres und einen guten Start ins neue Jahr! Ihre IHK Köln Aktuelles Hilfs- und Unterstützungsangebote |