Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben wieder mehrere Neuigkeiten für Sie. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die die Vereinbarungen von Bund und Ländern vom Dienstag umsetzen soll (Pressemitteilung des Landes). Sie ist bis zum 31. Januar 2021 gültig.

Außerdem wichtig: Erleichterte Steuerstundungen in der Pandemie und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (ESt, KSt, GewSt) sind weiterhin möglich. 

In der Frage, inwieweit die Pandemie Auswirkungen auf das gewerbliche Mietrecht hat, gibt es Neues. Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen und darin festgehalten, dass § 313 BGB ("Störung der Geschäftsgrundlage") auf Gewerbemietverträge grundsätzlich anwendbar ist. Weitere Informationen zum Komplex "gewerbliches Mietrecht und Corona" finden Sie auf dieser Seite. Außerdem bieten wir am 26. Januar ein kostenloses Webinar zu diesem Thema an.

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