Sehr geehrte Damen und Herren, zuletzt hat sich in Sachen "Lockdown" einiges konkretisiert: So erreichte uns gestern die Nachricht, dass Hundefriseure auch im Lockdown öffnen dürfen. Neuigkeiten gibt es auch für den Bereich der Fußpflege und andere Dienstleister im Gesundheitswesen. Sie dürfen bekanntlich arbeiten, wenn eine Behandlung medizinisch notwendig ist. Jetzt hat das Landesgesundheitsministerium klargestellt, dass die entsprechenden Anbieter selbst beurteilen sollen, ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist. Allerdings kann bei Kontrollen und im Zweifelsfall eine ärztliche Einschätzung zum Tragen kommen. Kosmetische Behandlungen bzw. nicht-medizinisch-notwendige Behandlungen bleiben weiterhin untersagt. Ebenfalls untersagt sind übrigens Beratungsleistungen in Möbel- und Einrichtungshäusern. Zulässig ist nur der Abholservice. Abschließend noch ein Tipp für die Einzelhandelsbetriebe in unserem IHK-Bezirk: Für das Programm "Einstieg in den E-Commerce konkret" gibt es noch freie Plätze. Dabei analyisieren studentische Teams von Rheinischer Fachhochschule und Cologne Business School kostenlos Potenziale für eine Digitalstrategie des jeweiligen Betriebs. Anmelden können Sie sich auf dieser Seite. Ihre IHK Köln Aktuelles IHK Köln kritisiert mangelnde Verlässlichkeit bei Corona-Hilfen Pressemeldung, 11. Januar 2021: Lockdown-geschädigte Unternehmen drohen leer auszugehen Unterstützung für Einzelhändler bei digitalen Aktivitäten Pressemeldung, 11. Januar 2021: IHK Köln bietet kostenlose Webinare und Potenzialanalyse Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen |