Sehr geehrte Damen und Herren, das Land Nordrhein-Westfalen hat die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie tritt zum 25. Januar in Kraft. Einen Überblick über die neuen Regelungen bietet das Land auf dieser Infoseite. Währenddessen ist auf Bundesebene die neue SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung beschlossen worden. Diese sieht u.a. vor, dass Betriebe ihren Beschäftigten unter bestimmten Umständen, wenn zum Beispiel Abstände nicht eingehalten werden können, medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen müssen (haufe.de). An dieser Stelle deshalb auch nochmal ein Hinweis auf unsere Seite zu Plattformen, die Schutzmaskenhersteller aufführen. Derweil hat das Bundeswirtschaftsministerium Informationspapier zur Überbrückungshilfe III ins Netz gestellt. Diesem zufolge sollen „Abschlagszahlungen und die Antragstellung […] im Monat Februar 2021 [starten]“ (Seite 5). Ihre IHK Köln Aktuelles Hilfs- und Unterstützungsangebote |