Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Köln hat ihre Corona-Maßnahmen am Wochenende noch einmal verschärft und unter anderem ein Alkoholverbot für die Karnevalstage beschlossen. Vom 11. Februar (Weiberfastnacht), 6 Uhr bis 17. Februar (Aschermittwoch), 6 Uhr, ist es im gesamten Stadtgebiet verboten, im öffentlichen Raum alkoholische Getränke zu konsumieren. Darüber hinaus wird für mehrere Bereiche im Stadtgebiet zeitweise ein Abgabeverbot verhängt. Außerdem noch ein Hinweis auf unser Webinar-Angebot: Am 16. Februar beschäftigen wir uns mit Kosten- und Liquiditätsmanagement für kleine und mittelständische Einzelhandelsbetriebe. Und bei der Webinarreihe von #GemeinsamDigital steht in diesem Monat die IT-Sicherheit im Fokus. Ihre IHK Köln Aktuelles Trend zu mehr Nachhaltigkeit trotz Corona ungebrochen Pressemeldung, 8. Februar 2021: IHK-Studie belegt wachsende Bedeutung Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Hinweise für Unternehmen und Geschäftsreisende Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen |