Presseinformation 02.12.2019 Digitale Schule Förderverfahren kann startenDie Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule in Hessen ist heute in Kraft getreten â Ab jetzt können Anträge gestellt werden. fotolia_90407582_erweiterte_lizenz_x_c_syda_productions_-_fotolia.com_.jpgMit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger tritt heute die Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule in Hessen in Kraft. âWir freuen uns, dass von nun an die öffentlichen und privaten Schulträger Förderanträge für ihre Schulen stellen könnenâ, erklärten Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. âDamit machen wir den Weg frei für einen weiteren deutlichen Ausbau der digitalen Infrastruktur an Hessens Schulen.â Nach der Verabschiedung des âGesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastrukturâ (Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz â HDigSchulG) Ende September ist in den vergangenen Wochen die Förderrichtlinie für Hessen mit dem Bund, den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesrechnungshof abgestimmt worden. Sie ist Grundlage für das Förderverfahren und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die Schulträger Förderanträge für die Schulen stellen können. Mit dem Digitalpakt werden Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur gefördert. Dabei wird das Ziel des Aufbaus möglichst einheitlicher und technisch aufeinander abgestimmter digitaler Lehr- und Lerninfrastrukturen verfolgt. Förderfähige MaÃnahmen sind demnach:
Förderanträge stellenWesentliche Voraussetzung für einen Förderantrag ist die Vorlage eines Medienbildungskonzepts durch jede einzelne Schule. Das Medienbildungskonzept hat mindestens die folgenden Angaben zu enthalten:
Unterstützung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung des schuleigenen Medienbildungskonzepts erhalten die Schulen insbesondere durch die Fachberatung Medienbildung an den Staatlichen Schulämtern. Die praktische Umsetzung des Förderverfahrens ist auf die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) übertragen worden. Diese steht auch als Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Förderprogramm zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung erfolgt über die WIBank. Mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie steht ab dem heutigen Tag das Anmeldeformular zur Verfügung, sodass die Schulträger ab heute erste Anträge stellen können. Entsprechende Informationen und Unterlagen dazu finden sich auf der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank): https://wibank.de oder über https://digitale-schule.hessen.de Pressegespräch und Informationsveranstaltung für SchulträgerAm Montag, 16. Dezember, wird es im Hessischen Finanzministerium auÃerdem ein Pressegespräch und eine Informationsveranstaltung für alle öffentlichen Schulträger sowie die Ersatzschulträger geben, in der die Umsetzung des DigitalPakts Schule in Hessen noch einmal vorgestellt wird ebenso wie die dafür erforderlichen pädagogischen Anforderungen und das Förderverfahren. Selbstverständlich stehen im Anschluss die Referentinnen und Referenten für Fragen zum Förderprogramm zur Verfügung. Wenn Sie diesen E-Mail-Service nicht weiter in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte hier ab. | ||
Für die Dauer des Newsletterabonnements wird Ihre E-Mail-Adresse gespeichert. Ihre E-Mail-Adresse wird entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und nicht für andere Zwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben. |