Presseinformation

07.02.2020


Musikpädagogisches Angebot

Lorz: „Musik und Ganztag gehen Hand in Hand"

Kultusminister Lorz unterzeichnet Rahmenvereinbarung zum Ausbau des musikalischen Ganztagsangebots in Hessen


fotolia_81390945_standardlizenz_s_c_highwaystarz.jpg

Kinder singen im Chor.
© highwaystarz / Fotolia


„Ein Instrument zu spielen oder singen zu lernen ist von großer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und gehört deshalb seit jeher fest zu unserem Schulprogramm“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden bei der feierlichen Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung mit dem Landesmusikrat Hessen. Ziel der neu geschlossenen Vereinbarung ist es, durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen ein qualitativ hochwertiges, flächendeckendes musikpädagogisches Angebot für ganztägig arbeitende Schulen zu gewährleisten. „In Ergänzung zum Musikunterricht können Schulen ab sofort Kooperationsverträge mit außerschulischen Verbänden oder Vereinen abschließen und dadurch das eigene Angebot in den Bereichen Instrumental-, Vokal- oder Ensemblespiel gezielt erweitern“, so Lorz. 

Als Dachverband sämtlicher Verbände, Institutionen und Organisationen, die das Musikleben in Hessen gestalten, ist der Landesmusikrat Hessen e.V. erster Ansprechpartner, wenn es um die Zusammenarbeit mit Schulen geht. Die Vorsitzende des Landesmusikrats, Dr. Ursula Jungherr, zeigte sich erfreut über die verstärkte Zusammenarbeit und ging näher auf die Möglichkeiten ein, die sich Schulen nun böten: „In Kooperation mit Musikschulen oder anderen Verbänden des Amateurmusizierens können Ganztagsschulen vertraglich abgesichert mit qualifizierten Musiklehrerinnen und Musiklehrern oder Chor- und Ensembleleitern vor Ort die musikalische Vielfalt erhalten und ausbauen. Und die Schülerinnen und Schüler profitieren davon, sich innerhalb der Ganztagsschule ihrem musikalischen Interesse widmen zu können. Gerade in ländlichen Regionen ist eine derartige Zusammenarbeit von großem Wert.“

Dank an den Landesmusikrat

Die Finanzierung wird in den jeweiligen Kooperationsverträgen festgelegt und erfolgt von Landesseite aus über die Schulen. Diese können die Angebote aus ihren Schulbudgets oder aus Ganztagsmitteln finanzieren. „Es freut mich, dass durch die qualitätsorientierte fachliche Zusammenarbeit mit den außerschulischen Institutionen der Musikkultur von den Grundschulen bis zu den weiterführenden Schulen alle Schülerinnen und Schüler profitieren werden. Ich danke dem Landesmusikrat und bin schon jetzt gespannt auf die ersten Rückmeldungen aus unseren Schulen!“, hielt Minister Lorz abschließend fest.


Wenn Sie diesen E-Mail-Service nicht weiter in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte hier ab.



Für die Dauer des Newsletterabonnements wird Ihre E-Mail-Adresse gespeichert. Ihre E-Mail-Adresse wird entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und nicht für andere Zwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben.