Presseinformation

14.08.2020


Neues Schuljahr 2020/2021

So viel Unterricht wie möglich, so viel Hygiene und Abstand wie nötig

Abstand halten – Hygieneregeln beachten – Alltagsmasken tragen +++ 760.500 Schülerinnen und Schüler an 1.795 öffentlichen Schulen +++ 55.600 Erstklässlerinnen und Erstklässler, 770 neue Lehrerstellen +++ Islamunterricht jetzt in den Jahrgangsstufen 1 bis 8 +++ Schriftliche Abiturprüfungen 2021 erstmals nach den Osterferien


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Alltagsmasken
Alltagsmaske
© AdobeStock/Janna


„Das neue Schuljahr 2020/2021 beginnt am kommenden Montag alles andere als normal: Unter erschwerten Bedingungen und mit vielen neuen Regeln – aber wir sind motiviert wie nie“, erklärte Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. Auch wenn das neuartige Corona-Virus die gesamte Gesellschaft vor kaum für möglich gehaltene Herausforderungen stelle, habe die Situation der vergangenen Monate doch eindrücklich vor Augen geführt, welch große Bedeutung Schule und Unterricht in der Gesellschaft haben. „Für ihren Auftrag, junge Menschen zu bilden und auszubilden und ihnen eine feste Struktur für den Alltag zu geben, und mit dem nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich die Schule und haben sich alle an ihr Beteiligten größten Respekt erworben.“ Mit diesem Schwung starte am Montag auch Hessen ins neue Schuljahr. „Gleichzeitig wissen wir, dass das Schuljahr 2020/2021 viele Hürden und Unwägbarkeiten mit sich bringt. Wir haben in den vergangenen Wochen deshalb viel dafür getan, die nötigen Voraussetzungen für einen guten Start zu schaffen – dazu gehören die Ferienlernangebote für Schülerinnen und Schüler genauso wie die Aktualisierung der Hygieneregeln, die Klärung der Bewertung im Distanzunterricht sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur“, so der Kultusminister.

In diesem Jahr steigt erstmals sowohl die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in Hessen um rund 1.500 auf 760.500 als auch die der Erstklässlerinnen und Erstklässler um rund 650 auf nun 55.600. Sie werden an insgesamt 1.795 öffentlichen Schulen unterrichtet. Die Zahl der Lehrerstellen steigt noch einmal um rund 770 auf nun 55.470, von denen etwa die Hälfte für den weiteren Ganztagsausbau zur Verfügung stehen. Ein weiterer Großteil deckt die entstandenen Mehrbedarfe für den Grundunterricht und den allgemeinen Aufschlag (104/105 Prozent). Außerdem wird es 100 Stellen mehr für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst geben.

Weiterer Ausbau der Studienplatzkapazitäten

„Ich freue mich, dass wir auch zum Wintersemester 2020/2021 noch einmal die Studienplatzkapazitäten an den lehrerbildenden Universitäten in Hessen ausbauen können“, erklärte Lorz. Insgesamt wird es 165 zusätzliche Studienplätze geben – davon in Gießen 45 für das Grundschullehramt sowie 30 zusätzliche im Förderschullehramt. An der Universität Kassel wird es 30 zusätzliche Plätze im Grundschullehramt geben und in Frankfurt weitere 60 ebenfalls für Grundschullehrkräfte.

Regelschulbetrieb unter Corona-Bedingungen

Hygieneplan – Maskenpflicht an Schulen:

Zum Schuljahresbeginn am kommenden Montag gilt an den hessischen Schulen grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Regelung gilt mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband. Der den Schulen bereits Mitte der Sommerferien übermittelte Rahmen-Hygieneplan wurde in dieser Woche noch einmal dahingehend angepasst und aktualisiert. Von dieser Vorgabe können Schulleitungen im Zusammenwirken mit der Schulkonferenz abweichen. Die infektionsschutzrechtlichen Befugnisse der Gesundheitsämter, auf ein schulbezogenes Ausbruchsgeschehen zu reagieren, bleiben davon unberührt.

Von der Einhaltung des Mindestabstands insbesondere zwischen Schülerinnen und Schülern des Klassenverbands und den unterrichtenden Lehrkräften kann aus pädagogischen Gründen in allen Schularten und Jahrgangsstufen abgewichen werden. Ansonsten sollen sich die Lerngruppen (auch in den Pausen) möglichst nicht durchmischen.  Die Aufnahme der Beschulung in vollständigen Lerngruppen erfordert umso mehr die Betonung der übrigen Hygienemaßnahmen (Verzicht auf Körperkontakt, Einhalten der Husten- und Niesetikette, gründliche Raum- und Händehygiene). Zudem enthält der Plan Regelungen für die Wiederaufnahme des Sport- und Musikunterrichts.

Schutzausrüstung:

Über die zentrale Beschaffungsstelle des Landes wurden den Schulen zum Schuljahresstart insgesamt 1.000.000 Mund-Nase-Schutzmasken, 1.000.000 FFP2-Masken sowie weitere Schutzausrüstung (17.000 Liter Desinfektionsmittel, 71.000 Schutzhandschuhe, 5.500 Vlieskittel und 11.500 Gesichtsschutzschilde) zur Verfügung gestellt. Ergänzend dazu konnten Schulen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn bei dem für sie zuständigen Staatlichen Schulamt FFP2-Masken für Lehrkräfte anfordern. Bei Bedarf wird weitere Schutzausrüstung kontinuierlich nachgeliefert werden.

Freistellung gefährdeter Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte vom Präsenzunterricht:

Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, die aufgrund einer Grunderkrankung oder Immunschwäche im Falle einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können sich gegen Vorlage eines ärztlichen Attests vom Präsenzunterricht freistellen lassen. Sie sind aber nicht von ihrer generellen Schul- bzw. Dienstpflicht entbunden.

Testmöglichkeiten für Lehrkräfte:

Das mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen entwickelte Angebot richtet sich speziell an Lehrkräfte, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine konkreten Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Für sie besteht bis zu den Herbstferien die Möglichkeit, sich außerhalb ihrer jeweiligen Unterrichtszeit alle 14 Tage einem kostenlosen Test zu unterziehen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht.

Distanzunterricht und digitale Ausstattung der Schulen:

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, werden nach Möglichkeit digital ins Klassenzimmer zugeschaltet und erhalten dazu bei Bedarf leihweise ein mobiles Endgerät. Hierzu stellt Hessen gemeinsam mit dem Bund insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Darüber hinaus baut Hessen die digitale Lehr- und Lernplattform, das „Schulportal Hessen“, weiter aus, sodass alle Schulen im Laufe des ersten Schulhalbjahrs die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen können. Zusätzlich empfiehlt die Landesregierung die Nutzung der Corona-Warn-App. Und schließlich können Lehrkräfte in Hessen erstmals eine vom Land Hessen – also ihrem Dienstherrn – zur Verfügung gestellte rechtssichere, datenschutzkonforme Email-Adresse zur dienstlichen Kommunikation verwenden.

Schriftliche Abiturprüfungen 2021 erstmals nach den Osterferien:

Die dauerhafte Verlegung der schriftlichen Abiturklausuren in die Zeit nach den Osterferien war eigentlich für das Jahr 2022 geplant. Aufgrund der Lernrückstände durch die Corona-Pandemie wurde diese Verschiebung nun um ein Jahr vorgezogen. „Damit erhalten unsere Abiturientinnen und Abiturienten die notwendige Zeit, um Unterrichtsstoff nacharbeiten und sich auf die schriftlichen Abiturprüfungen vorbereiten zu können“, so Lorz.

Weitere bildungspolitische Schwerpunkte zum neuen Schuljahr

263 neue Ganztagsangebote in hessischen Schulen

Neun von zehn weiterführenden Schulen und zwei Drittel aller Grundschulen in Hessen verfügen mittlerweile über ein Ganztagsprogramm mit verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten – und es werden jährlich mehr. Allein in diesem Schuljahr kommen 61 Schulen, die neu in einem Landesprogramm arbeiten, hinzu, und 202 bauen ihre bestehenden Angebote zum Teil deutlich aus. „Damit das klappt, stellen wir unseren Schulen für den Ganztagsbereich knapp 3.630 Lehrerstellen und damit rund 340 mehr als im Vorjahr zur Verfügung“, erläuterte der Kultusminister weiter. „Beim Ausbau des Ganztagsprogramms folgen wir der Überzeugung, dass freiwillige Angebote den individuellen Bedürfnissen von Eltern und Kindern besser gerecht werden als eine verpflichtende Ganztagsschule für alle.“

Start für die ersten pädagogisch selbstständigen Schulen

Insgesamt 14 Schulen in Hessen gehen im neuen Schuljahr den Schritt hin zu mehr pädagogischer Eigenverantwortung: Mit der Umwandlung in eine pädagogisch selbstständige Schule erhalten sie die Möglichkeit, bei der Erreichung der Bildungsziele pädagogisch neue Wege zu gehen. So können diese Schulen Unterricht fächer- und jahrgangsübergreifend erteilen, Konzepte zur stärkeren Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern in die Gestaltung des Unterrichts entwickeln oder Rückmeldungen über den Lernfortschritt und den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in Form einer schriftlichen Bewertung anstelle von Ziffernnoten geben. Wird auf Ziffernnoten verzichtet, bieten die Lehrkräfte neben der schriftlichen Bewertung jeder Schülerin und jedem Schüler sowie den Eltern mindestens einmal pro Halbjahr Gespräche an, um Stärken und Schwächen zu erörtern. Ein Verzicht auf Ziffernnoten ist höchstens bis zum Ende des Jahrgangs 8 möglich. Auch bei einem Schulwechsel erhalten die Schülerinnen und Schüler weiterhin ein Zeugnis mit Ziffernnoten. In die Entscheidung, pädagogisch selbstständige Schule zu werden, sind die Schülerinnen und Schüler und auch ihre Eltern aktiv eingebunden. Bis zu 30 Schulen pro Jahr können den Weg zur pädagogischen Selbstständigkeit gehen.

Nicht-konfessioneller Islamunterricht statt Religionsunterricht mit DITIB

„Wir sind der festen Überzeugung, dass es wichtig ist, Kindern muslimischen Glaubens ein Unterrichtsangebot zu unterbreiten, das den Islam thematisiert“, betonte Kultusminister Lorz außerdem. Aus diesem Grund sei im Schuljahr 2013/2014 der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht mit den Kooperationspartnern DITIB Hessen und Ahmadiyya Muslim Jamaat eingeführt worden. „Wegen grundlegender Zweifel an der Eignung von DITIB Hessen als Kooperationspartner, die bedauerlicherweise auch nach vielen Gesprächen nicht ausgeräumt werden konnten, bieten wir den Unterricht in Zusammenarbeit mit DITIB im neuen Schuljahr nicht mehr an“, so Lorz. Um den Kindern, die bisher an diesem Unterricht teilgenommen haben, dennoch ein Angebot unterbreiten zu können, sei das Fach „Islamunterricht“ entwickelt worden. Dieses Angebot kommt, anders als die konfessionsgebundenen Religionsunterrichte, ohne explizites Bekenntnis zum Glauben aus. Der Islamunterricht ist in alleiniger staatlicher Verantwortung organisiert, findet wie schon der islamische Religionsunterricht in deutscher Sprache statt und richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 8, die unabhängig von ihrer jeweiligen Konfession mehr über den Islam erfahren wollen. Das neue Unterrichtsformat umfasst die Grundlagen des Islam, die islamischen Glaubensinhalte sowie seine Geschichte, Kultur und Philosophie und damit die ganze Vielfalt der Religion. Zum Einsatz kommen ausschließlich staatlich ausgebildete Lehrkräfte. Aufgrund der positiven Rückmeldungen der Schulen, die den Unterricht bereits im zurückliegenden Schuljahr versuchsweise angeboten haben, weiten wir den Schulversuch noch einmal deutlich aus.

„Das neue Schuljahr bietet auch in diesem Jahr wieder reichlich Neuerungen! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen Lehrerinnen und Lehrern – insbesondere den Mitgliedern der Schulleitungen –, aber auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schulverwaltung für die engagierte Vorbereitung in den vergangenen Wochen danken. Und schließlich darf ich allen Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern einen guten Start ins neue Schuljahr wünschen. Hoffen wir, dass es möglichst wenig Fälle geben wird, in denen das Corona-Virus den Schulalltag stört“, sagte Lorz abschließend.


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