Presseinformation

01.09.2020


Regierungserklärung

„In Krisenzeiten das Wesentliche im Blick behalten – unsere Schulen stehen im Mittelpunkt“



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Kultusminister Lorz hält seine Regierungserklärung im Landtag
© HKM


Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Mit den Schulschließungen am 16. März musste die Hessische Landesregierung auf Basis der damaligen Daten- und Erkenntnislage einen Schritt gehen, der einzigartig war in der Geschichte unseres Landes. Die bundesweiten Schulschließungen haben wie alle Maßnahmen des Corona-Lockdowns das Ziel verfolgt, die Infektionsdynamik des Virus zu bremsen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Auf Basis der Infektionslage musste die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Infektionsschutz auf der einen Seite und den Einschränkungen für das öffentliche, wirtschaftliche und soziale Leben auf der anderen Seite einer immer neuen Abwägung unterzogen werden. Dadurch war es möglich, den Schulbetrieb und damit den Präsenzunterricht seit dem 27. April schrittweise in verkleinerter Klassenstärke sowie unter Wahrung der bestehenden Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen wiederaufzunehmen. Zuvor wurden im März 70.000 schriftliche Abiturprüfungen ohne nennenswerte Zwischenfälle abgelegt – eine großartige Leistung unserer Schulen, die bundesweit Vorbild für alle anderen Länder war.

Wir haben uns an jeden Öffnungsschritt sorgsam herangetastet. Das zeigte auch der letzte Schritt in dieser Reihe: Unter Wahrung der Lerngruppenkonstanz, die an Grundschulen am ehesten zu organisieren ist, konnten wir in den letzten beiden Wochen vor den Sommerferien für alle Grundschülerinnen und Grundschüler wieder Präsenzunterricht an fünf Tagen in der Woche anbieten.

Die Pandemie verlangt Außergewöhnliches

Dabei sind noch nie binnen kürzester Zeit so viele Erlasse und Informationsschreiben an unsere Schulen gegangen wie in den vergangenen Wochen und Monaten. Die Pandemie verlangt unseren Schulleitungen und den Lehrkräften Außergewöhnliches ab, um den derzeitigen schulischen Alltag zu gestalten. Diese Herausforderungen zu meistern gelingt nur, weil an unseren Schulen hervorragende Arbeit geleistet wird. Dank der beispielhaften Einsatzbereitschaft aller Beteiligten ist es gelungen, unsere Schülerinnen und Schüler im Lernprozess zu halten und ihnen ein Stück weit schulische Normalität zurückgeben zu können. Alle Beteiligten haben diese Krise bislang mit höchster Professionalität gemeistert. Unseren Schulen ist es gelungen, sich in Windeseile neu zu definieren. Darauf können wir stolz sein. Das lässt mich mit großem Vertrauen auf die vor uns liegende Zeit blicken. Unseren Lehrerinnen und Lehrern gilt deshalb ein ausdrücklicher Dank. Er richtet sich auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsverwaltung. Sie haben die Arbeit unserer Schulen mit einem Höchstmaß an Flexibilität bestmöglich unterstützt.

Gemeinsam mit Schulleiterinnen und Schulleitern aller Schulformen und Schulamtsbezirke in Hessen, dem Landeselternbeirat, der Landesschülervertretung und dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer haben wir in einer Konzeptgruppe noch vor dem Beginn der Sommerferien Leitlinien für den Schuljahresstart erarbeitet, die unseren Schulen so viel Sicherheit und Orientierung wie möglich, aber gleichzeitig so viel Flexibilität und Eigenverantwortung wie nötig geben sollen. Das Knowhow unserer Praktikerinnen und Praktiker aus den Schulen ist und bleibt von unschätzbarem Wert, wenn es darum geht, zusammen einen Weg aus der Coronakrise zu finden. Die Konzeptgruppe wird deshalb auch in den kommenden Monaten regelmäßig tagen.

In Anlehnung an die Beschlussfassung aller Länder in der Kultusministerkonferenz am 18. Juni und nach Beratung in der Konzeptgruppe sind wir in Hessen nach den Sommerferien in allen Schulformen zu einem Präsenzunterricht an fünf Tagen in der Woche zurückgekehrt. Seit Schuljahresbeginn findet der Unterricht mit der üblichen Klassenstärke und in allen den Schulen zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unter Ausschöpfung aller personellen Ressourcen statt. Die individuelle Unterstützung und kompensatorische Förderung unserer Schülerinnen und Schüler wird auch im laufenden Schuljahr von großer Bedeutung sein, um Lernrückstände aufzuholen und ihnen im sozialen Lernen Halt und Orientierung zu geben. Gemeinsam mit der Konzeptgruppe haben wir uns deshalb dafür entschieden, der Abdeckung der Stundentafel oberste Priorität einzuräumen. Um dem Bildungsauftrag möglichst umfänglich gerecht zu werden, entfällt die Einhaltung des Mindestabstands. Diese Vorgaben hat zwischenzeitlich der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Wo dennoch möglich, soll ein Mindestabstand von 1,50 m selbstverständlich eingehalten werden, zum Beispiel bei Besprechungen oder Konferenzen.

Der schulische Regelbetrieb bleibt präferiertes Ziel

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht. Der Bildungsanspruch unserer Kinder und Jugendlichen ist wesentlich für das Handeln der Hessischen Landesregierung. Der schulische Regelbetrieb bleibt aus pädagogischen, sozialen und psychologischen Gründen unser präferiertes Ziel, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Die ersten beiden Schulwochen haben unsere Vorgehensweise bestätigt, wonach die Gesundheitsämter in Absprache mit den Staatlichen Schulämtern vor Ort für einzelne Schulen über die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen – wie etwa eine Maskenpflicht im Unterricht – entscheiden.

Alle Maßnahmen müssen verhältnismäßig bleiben. Was verhältnismäßig ist, entscheiden die lokalen Gesundheitsämter nach Einschätzung der epidemiologischen Lage vor Ort und nach Absprache mit den kommunalen Entscheidungsträgern. Bei allen Entscheidungen hat das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte oberste Priorität. Wir sind in der Lage, alle Maßnahmen jederzeit in die eine wie andere Richtung anzupassen. Unsere Schulen müssen wissen, was bei einer Verschlechterung der Infektionszahlen für den Unterricht und die Schulorganisation auf sie zukommt. Jede Verschärfung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen führt automatisch zu einer Veränderung der unterrichtlichen und organisatorischen Abläufe. Infektionsschutz und Schulbetrieb bedingen sich gegenseitig.

Deshalb haben wir gemeinsam mit der Konzeptgruppe einen Leitfaden für die Schulen erarbeitet. Der Leitfaden beschreibt in Anlehnung an die aktuell von der Kultusministerkonferenz formulierten Stufen vier unterschiedliche Grade des Infektionsgeschehens. Die erste Stufe ist der angepasste Regelbetrieb, mit dem wir in das Schuljahr gestartet sind. In der zweiten Stufe, dem eingeschränkten Regelbetrieb, gelten strengere Anforderungen an die Maskenpflicht, das Abstandsgebot und die Lerngruppenkonstanz. Manche Schulen in Hessen sind davon aktuell betroffen. In der dritten Stufe greift ein Wechselmodell mit einer Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht in geteilten Lerngruppen. Bei einem lagebedingt notwendigen Verzicht auf Präsenzunterricht, also bei schulbezogenen oder regionalen Schulschließungen, kann in einer vierten Stufe ausschließlich Distanzunterricht erteilt werden. Umfassende Schulschließungen wollen wir jedoch nach Möglichkeit vermeiden.

Entscheidend ist, dass wir gemeinsam mit den Schulen auf diese Situationen vorbereitet sind. Der Leitfaden enthält gegliedert nach diesen vier Stufen Hinweise vor allem zu konkreten Hygienevorgaben, zur Lerngruppenkonstanz, zur Organisation von Ganztag und Betreuung, zu Pausenkonzepten und der Durchführung des Sportunterrichts. Auch praktische Tipps für die Durchführung von Distanzunterricht und die damit verbundenen Fragestellungen zur Leistungsbewertung sind enthalten. Ebenso werden Anforderungen an die Digitalausstattung formuliert. Die Notwendigkeit einer guten Kommunikation zwischen den Erziehungspartnern hat durch das Distanzlernen noch mehr an Bedeutung gewonnen. Um Verlässlichkeit für alle Beteiligten zu schaffen, definiert deshalb an jeder Schule, auch das ist ein Vorschlag der Expertinnen und Experten in unserer Konzeptgruppe, die Schulgemeinde verbindliche Kommunikationsstrukturen. Das Kultusministerium hat dazu entsprechende Vorgaben erlassen, die auch in den Leitfaden eingeflossen sind.

Falls eine Schule in Teilen oder ganz geschlossen und somit der Präsenzunterricht zeitlich befristet ausgesetzt werden muss, sollen Schulleitung und Kollegium schnell und passgenau unterstützt werden. Zu diesem Zweck stehen an allen Staatlichen Schulämtern Corona-Beauftragte als Ansprechpersonen für rechtliche, schulfachliche, technische oder schulpsychologische Hilfestellungen zur Verfügung. Abhängig vom Bedarf der jeweiligen Schule stehen ihr zusätzlich jetzt auch Unterstützungsteams zur Seite.

Verantwortungsvoller Umgang

Die hessische Bevölkerung hat bewiesen, dass sie verantwortungsvoll mit Hygienevorschriften und Abstandsregelungen umgehen kann. Es gilt, auch weiterhin besonnen zu bleiben. Entscheidend ist, dass die Hygienemaßnahmen strikt eingehalten werden und wir unsere Schulen damit schützen. Wir werden den Hygieneplan für die Schulen deshalb fortlaufend anpassen, indem wir weitere Regelungsbereiche aufnehmen und Informationen zur Verfügung stellen.

Die Hessische Landesregierung nimmt die Sorgen und Ängste des pädagogischen Personals sowie von Eltern, Schülerinnen und Schülern sehr ernst. Für mich ist es wichtig, dass wir unserer Fürsorgepflicht gegenüber allen Personen in unseren Schulen nachkommen. Seit Schuljahresbeginn gilt außerhalb des Unterrichts in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände eine Maskenpflicht. Hiermit geben wir den Schulen einen verbindlichen Rahmen vor. Diese Pflicht kann – wenn durch die bauliche Situation einer Schule das Abstandsgebot in den Pausen problemlos eingehalten werden kann – durch Entscheidung der Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulkonferenz ganz oder teilweise ausgesetzt werden. Vor der Entscheidung kann die Beratung durch den schulärztlichen Dienst in Anspruch genommen werden. Genauso kann im Unterricht freiwillig eine Maske getragen werden. Von der Schulleitung angeordnet werden darf dies allerdings nicht. Zwar kann seitens der kommunalen Gesundheitsbehörden in Abhängigkeit von der Entwicklung der Fallzahlen das Tragen einer Maske auch im Unterricht temporär angeordnet werden. Auf eine grundsätzliche Maskenpflicht im Unterricht wollen wir jedoch aus pädagogischen und Gründen der sozialen Interaktion verzichten. Die unzähligen Rückmeldungen von Eltern, die auch auf die körperlichen Belastungen ihrer Kinder hinweisen, bestärken uns darin, dass es derzeit schlicht nicht angebracht ist, flächendeckend eine solche Verpflichtung auch im Unterricht anzuordnen. Darüber hinaus gelten selbstverständlich die bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Um Schulen und Eltern in der Frage, wie man spätestens im Herbst mit Erkältungserscheinungen von Schülerinnen und Schülern umgehen soll, Handlungssicherheit zu geben, haben wir gemeinsam mit dem Sozialministerium den Schulen und Eltern hierfür entsprechende Empfehlungen an die Hand gegeben. Natürlich müssen alle genau hinschauen, wenn bei Kindern und Jugendlichen Erkältungssymptome auftreten. Wer aber wirklich nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Schule besuchen.

Über die zentrale Beschaffungsstelle des Landes haben wir unseren Schulen zum Schuljahresstart insgesamt 1.000.000 Mund-Nase-Schutzmasken, 1.000.000 FFP2-Masken sowie weitere Schutzausrüstung (17.000 Liter Desinfektionsmittel, 71.000 Schutzhandschuhe, 5.500 Vlieskittel und 11.500 Gesichtsschutzschilde) zur Verfügung gestellt. Für Lehrkräfte, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle in Schule Beschäftigten besteht die Möglichkeit, sich bis zu den Herbstferien alle 14 Tage kostenfrei einem Test zu unterziehen. Einbezogen ist damit auch das an Schulen tätige Personal von Schulträgern, Jugendhilfeträgern und freien Trägern. Dieses freiwillige Angebot haben wir gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen entwickelt.

In diesem Schuljahr stehen Lehrerinnen und Lehrer nicht in gleicher Weise für den Präsenzunterricht zur Verfügung wie in den Zeiten vor der Pandemie. Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist unter Vorlage eines ärztlichen Attests dann möglich, wenn bei einem Infekt mit dem Corona-Virus das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs zu erwarten ist. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir zweierlei gewährleisten müssen. Erstens: Die Schule muss vor allem weiterhin über ausreichendes Personal auch für den Präsenzunterricht verfügen können, wenn einzelne Lehrkräfte von diesem befreit sind. Zweitens: Für Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht nicht besuchen können, müssen wir eine enge Anbindung an den Präsenzunterricht sicherstellen. Im Falle der Schulen ermöglichen wir über eine Ausschüttung aus dem Corona-Sondervermögen den Abschluss befristeter TV-H-Verträge. Für die vom Präsenzunterricht befreiten Lehrkräfte gilt: Sie nehmen konzeptionelle, beratende und organisatorische Aufgaben wahr und können beispielsweise Förderangebote und Hausaufgabenbetreuung in kleinen Lerngruppen und unter Einhaltung des Mindestabstands anbieten. Eine wichtige Rolle kommt ihnen außerdem bei der Betreuung und fachlichen Begleitung der Schülerinnen und Schüler zu, die gerade nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist davon auszugehen, dass Quarantänemaßnahmen und etwaige Schulschließungen meist auf einen Zeitraum weniger Tage begrenzt bleiben. Mit Blick auf diesen überschaubaren Zeitraum ist eine vollständige Überbrückung des Präsenzunterrichts durch Distanzunterricht an allen Schulformen möglich. Darauf sind wir vorbereitet, weil die Schulen während des Lockdowns und der verschiedenen Schulöffnungsschritte umfängliche Erfahrungen zur Verzahnung von Präsenz- und Distanzunterricht gesammelt haben, von denen die Kollegien untereinander und die Schulen gegenseitig profitieren. Viele Schulen haben wichtige Impulse für die Unterrichts- und Schulentwicklung erhalten. Diese Impulse weiterzutragen und für möglichst viele nutzbar zu machen, ist eine der wichtigsten Aufgabenstellungen für die Zukunft.

Förderung und Unterstützung

Ein besonderes Augenmerk müssen wir auf diejenigen Schülerinnen und Schüler richten, die in diesem Schuljahr mehr denn je auf Förderung und Unterstützung angewiesen sind. Zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr und um Lernrückstände aus der Zeit des eingeschränkten Schulbetriebs zu kompensieren, haben mehr als 22.000 Schülerinnen und Schüler unsere Lernangebote in den Sommerferien – die Ferienakademien und die schulbezogenen Sommercamps – wahrgenommen. Auch den Deutschsommer konnten wir gemeinsam mit der Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt Schülerinnen und Schülern vor dem Übergang in das 4. Schuljahr wieder in bewährter Weise anbieten. Obwohl in diesem Schuljahr niemand dazu gezwungen war, eine Klasse wiederholen zu müssen, wollten zahlreiche Schülerinnen und Schüler den während der Zeit der Schulschließungen verpassten Unterrichtsstoff freiwillig nachholen. Das zeigt, wie motiviert sie sind. Die schriftlichen Abiturprüfungen werden im nächsten Jahr erstmals nach den Osterferien stattfinden. Wir haben in diesem Hause, verehrte Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die im Kern das Ziel verfolgen, dass keine Schülerin und kein Schüler infolge der Pandemie einen Nachteil in der Schullaufbahn erleiden soll.

Sollte es wegen steigender Infektionszahlen erneut zur vorübergehenden Aussetzung des Präsenzunterrichts kommen, sind unsere Schulen besser auf den Distanzunterricht vorbereitet als noch im März. In Sachen Digitalisierung haben Schulen und Bildungsverwaltung in den vergangenen Monaten gemeinsam einen großen Schritt nach vorn gemacht. Der Digitalisierungsprozess soll auch weiterhin vor allem den Präsenzunterricht ergänzen und den Lehrkräften zusätzliche Instrumente an die Hand geben. Distanzlernen zu Hause ist ein Notfallmanagement für Krisenzeiten. Es darf nicht mit digitalem Unterricht gleichgesetzt werden.

Die Pandemie hat uns Chancen für die Neuausrichtung und Beschleunigung der Digitalisierung an unseren Schulen aufgezeigt. In den vergangenen Monaten hat es sich sehr bewährt, dass unser Landesprogramm „Digitale Schule Hessen“ ein lernendes und stetig wachsendes System ist, das auf veränderte Anforderungen reagieren kann. Alle Maßnahmen beschreiben einen Dreiklang von der Breitbandanbindung über die Ausstattungsförderung bis zu Qualifizierungsangeboten für unsere Lehrkräfte. Hierbei nutzen wir den Digitalpakt mit seinen verschiedenen Zusatzpaketen, um die Digitalisierung der Schulen weiter voranzutreiben.

Unser Schulportal Hessen haben wir in den vergangenen Monaten mit Hochdruck ausgebaut, sodass alle Schulen im Laufe des ersten Schulhalbjahres die wesentlichen Funktionen werden nutzen können. Rund 1.000 Schulen tun dies bereits. Dazu zählen Möglichkeiten zum Austausch von Unterrichtsmaterialien und zur Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften. In diesem Rahmen ist auch eine Videokonferenzlösung für die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte auf Distanz in Vorbereitung. Das Land wird eine flächendeckende Lösung zur Verfügung stellen. Bis dahin stehen übergangsweise andere Möglichkeiten bereit. Rund 90 Prozent der Schulen in unserem Land sind bereits an das Gigabit-Netz angeschlossen, projektiert oder befinden sich im laufenden Aufbau. Das Ziel der Landesregierung ist es, bis 2022 möglichst alle Schulen in Hessen an das Highspeednetz anzubinden. Alle unserer rund 60.000 Lehrkräfte erhalten die Möglichkeit, ab dem laufenden Schuljahr eine rechtssichere und datenschutzkonforme dienstliche Emailadresse zu nutzen.

Die Mittel aus dem Digitalpakt i. H. v. 500 Millionen Euro dienen in erster Linie dem flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur an Hessens Schulen. Mit dem Sofortausstattungsprogramm von Bund und Ländern als Zusatzprogramm zum Digitalpakt nehmen wir all jene Schülerinnen und Schüler in den Blick, die nicht über ein Endgerät verfügen können. Sie erhalten bei Bedarf leihweise ein mobiles Endgerät. Dank einer fraktionsübergreifenden Mehrheit in diesem Hause konnten wir die Bundesmittel aus dem Sofortausstattungsprogramm i. H. v. 37 Millionen Euro erheblich auf insgesamt 50 Millionen Euro aufstocken. Dies ist verbunden mit dem Ziel, dass die Schulträger ihre Gerätepools umfänglich aufstocken können und zusätzlich bei den Support-Aufgaben entlastet werden. Die gesamten Fördermittel werden ohne Antragstellung direkt an die Schulträger durchgereicht. Erste Tablets und Notebooks wurden bereits angeschafft, weitere werden zügig folgen.

Der nächste wichtige Schritt ist, den Schulträgern Mittel für den IT-Support zur Verfügung zu stellen. Von diesen Aufgaben müssen Lehrkräfte dringend entlastet werden. Diese Finanzierung wird aus der zweiten Erweiterung des Digitalpaktes erfolgen. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung laufen derzeit. Nicht nur in diesem Zusammenhang gebührt den hessischen Schulträgern ein umfassender Dank. Es ist auch die verlässliche Partnerschaft zwischen dem Land und den Kommunen, die den Unterrichtsbetrieb an unseren Schulen sicherstellt.

Damit die digitalen Medien pädagogisch sinnvoll in den Unterricht integriert werden können, haben wir unser Unterstützungs- und Beratungsangebot und digitale Fortbildungen verstärkt ausgebaut, z. B. zum Einsatz des Schulportals, der Lernplattform SchulMoodle oder zur Gestaltung einer digitalen Lernumgebung. So haben allein von Ende März bis zu den Sommerferien rund 200 Fortbildungen stattgefunden.

Digitalisierung ist für das Gelingen von Schule jetzt und in Zukunft einer der wichtigsten Aspekte. Ich bin froh, dass wir in diesen zentralen Zukunftsfragen der Bildungspolitik Rückenwind aus Berlin bekommen. Bei einem Treffen einiger Kollegen mit Bundeskanzlerin Merkel am Ende der Sommerferien haben wir vereinbart, schnellstmöglich alle Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülerinnen und Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und auch die Lehrerinnen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten.

Nur im Schulterschluss aller beteiligten Akteurinnen und Akteure können wir Schule in Zeiten der Corona-Pandemie erfolgreich gestalten. Die Arbeit an unseren Schulen anzuerkennen, ist zu jeder Zeit handlungsleitend für die Hessische Landesregierung. Aus gutem Grund verzeichnet der Bildungsetat mit 4,2 Milliarden Euro und einer Steigerung von 158 Millionen Euro in diesem Jahr ein neues Rekordniveau. Die Zahl der Lehrerstellen an hessischen Schulen hat sich in den vergangenen 20 Jahren trotz gesunkener Schülerzahl deutlich erhöht. Nie standen den hessischen Schulen mehr Stellen zur Verfügung. Allein seit 2014 haben wir rund 5.000 neue Stellen geschaffen. Für dieses Schuljahr verzeichnen wir einen Zuwachs von 770 Stellen, von denen etwa die Hälfte für den weiteren Ganztagsausbau zur Verfügung stehen. Neun von zehn weiterführenden Schulen und zwei Drittel aller Grundschulen in Hessen verfügen mittlerweile über ein Ganztagsprogramm mit verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten – und es werden jährlich mehr. Allein in diesem Schuljahr kommen 61 Schulen, die neu in einem Landesprogramm arbeiten, hinzu, und 202 bauen ihre bestehenden Angebote zum Teil deutlich aus. Zudem weiten wir die Stundentafel in der Grundschule um eine zusätzliche Deutschstunde aus. Einen Schwerpunkt setzen wir auch weiterhin mit dem Sozial- und Integrationsindex für Schulen, die in einem besonders schwierigen Umfeld arbeiten. Außerdem wird es 100 Stellen mehr für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst geben. Wir werden zum Wintersemester 2020/2021 noch einmal die Studienplatzkapazitäten an den lehrerbildenden Universitäten in Hessen ausbauen. Insgesamt wird es 165 zusätzliche Studienplätze geben – davon in Gießen 45 für das Grundschullehramt sowie 30 zusätzliche im Förderschullehramt. An der Universität Kassel wird es 30 zusätzliche Plätze im Grundschullehramt geben und in Frankfurt weitere 60 ebenfalls für Grundschullehrkräfte. Eng verbunden mit den Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung sind Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte, mit denen wir unsere Lehrerinnen und Lehrer bei Tätigkeiten entlasten, die zusätzlich zum täglichen Schulunterricht anfallen. Insgesamt 14 Schulen in Hessen gehen im neuen Schuljahr den Schritt hin zu mehr pädagogischer Eigenverantwortung. Mit der Umwandlung in eine pädagogisch selbstständige Schule erhalten sie die Möglichkeit, bei der Erreichung der Bildungsziele pädagogisch neue Wege zu gehen.

Die Hessische Landesregierung und die Bildungsverwaltung sind sich ihrer besonderen Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und den Bildungsauftrag von 760.500 Schülerinnen und Schülern an den 1.795 öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in diesem Land überaus bewusst. Gemeinsam müssen wir vom Krisenmodus in den Normalbetrieb zurückkehren. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen unsere Schülerinnen und Schüler und deren Familien, nicht minder die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische und nicht-pädagogische Personal an unseren Schulen. Alle unsere Anstrengungen sind darauf ausgerichtet, unseren Schulen in diesen Krisenzeiten so viel Planbarkeit und Gestaltungsfreiheit zu geben, wie es gesundheitspolitisch möglich ist.

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