Presseinformation

17.04.2020


Corona-Soforthilfe



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Euroscheine und Münzen
© Marco Scisetti @stock-adobe.com


Hessen hat inzwischen über eine halbe Milliarde Euro Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie Solo-Selbstständige bewilligt. „Bislang haben wir rund 57.000 Anträge bearbeitet. Damit ist über die Hälfte erledigt“, teilten Finanzminister Michael Boddenberg, Innenminister Peter Beuth und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir heute mit. „Wir helfen schnell und unbürokratisch all denen, die wegen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftlich existenzbedrohende Situation geraten sind.“

„Vor allem in den ersten Tagen gingen weit mehr Anträge ein, als die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungspräsidien tagesaktuell abarbeiten konnten“, erläuterten die Minister. „Der ganz große Ansturm hat sich aber gelegt. Jeden Tag werden mittlerweile deutlich mehr Anträge abgearbeitet als neue eintreffen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchten wir auch auf diesem Weg noch einmal recht herzlich für ihren Einsatz danken, der mit großer Motivation erbracht wird. Auch über die Osterfeiertage haben mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungspräsidien weitergearbeitet, tausende weitere Anträge bewilligt und die Auszahlungen vorbereitet, die dann nach Banköffnung am Dienstagmorgen auf den Weg gebracht wurden.“

„Insgesamt arbeiten über 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungspräsidien an der Bewilligung der Anträge, dazu kommen 35 bei ekom21, 20 bei den Finanzbehörden und eine Vielzahl in den Ministerien, die teilweise rund um die Uhr daran arbeiten, dass die Soforthilfen ankommen", sagte Innenminister Peter Beuth. „Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die landeseigene Wirtschaftsförderungsgellschaft HTAI leisten einen erheblichen Beitrag, indem sie die Antragsteller beraten.“

Insgesamt sind inzwischen 106.000 Anträge eingegangen, von denen bereits ca. 57.000 bewilligt wurden. „Über ein Drittel der Selbstständigen und Kleinunternehmer in Hessen sehen sich wegen Corona in existenzbedrohenden Zahlungsschwierigkeiten; daran lässt sich das wirtschaftliche Ausmaß der Krise ablesen“, sagte Wirtschaftsminister Al-Wazir.

Die Minister riefen die Antragsteller zur Sorgfalt auf: „Hektik kann zu Verzögerungen führen. Ist ein Antrag nicht vollständig oder ungenau ausgefüllt, wächst natürlich der Zeitaufwand. Wenn dagegen alles klar beschrieben und vollständig ist und die erbetenen Dokumente wie etwa Ausweiskopie und Steuerunterlagen mit hochgeladen sind, kann das Geld bereits wenige Tagen nach der Antragsstellung auf dem Konto sein“, sagte Finanzminister Boddenberg.

Die größte Zahl der Anträge auf Corona-Soforthilfe stammt von Unternehmerinnen und Unternehmern mit bis zu fünf Beschäftigten, von denen rund 47.800 der bewilligten Anträge stammen und für die allein 355,7 Mio. Euro Soforthilfe bewilligt wurde. Weitere 94 Mio. Euro gingen an 5100 Betriebe mit sechs bis zehn Beschäftigten. An 3350 Unternehmen mit elf bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gingen 95,4 Mio. Euro.

Branchenschwerpunkte sind allen voran Dienstleistungs- und Gastronomieunternehmen, gefolgt vom Handel und Konsumgütern. Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Tourismus und Freizeit zeigen ebenfalls große Nachfrage nach Soforthilfe.

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler für ihre betrieblichen Ausgaben sowie am Markt tätige Sozialunternehmen.

Auch Vereine können Soforthilfe beantragen, wenn sie wirtschaftlich tätig sind und ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht. Das betrifft auch Vereine, die sogenannte Zweckbetriebe unterhalten. Damit sind kulturelle Einrichtungen wie Museen oder Theater umfasst; gleiches gilt für existenzbedrohende Liquiditätslücken von Vereinen durch ausfallende kulturelle Veranstaltungen wie Konzerten und Kunstausstellungen.

Die Soforthilfe beträgt inklusive der Bundesförderung bei

  • bis zu 5 Beschäftigten: max. 10.000 Euro für drei Monate (davon 1.000 Euro Landesmittel)
  • bis zu 10 Beschäftigten: max. 20.000 Euro für drei Monate (davon 5.000 Euro Landesmittel)
  • bis zu 50 Beschäftigten: max. 30.000 Euro für drei Monate (reine Landesmittel)

Mehr Infos unter:

www.rp-kassel.de

www.wirtschaft.hessen.de

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