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Presseinformation 10.07.2020 Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Niedersachsen: Pragmatische und unbürokratische Lösung bei KassensystemenBundesfinanzministerium verweigert Fristverlängerung bei Kassenumstellung // Fünf Länder handeln im Interesse der WirtschaftDie Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben heute gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Darauf haben sich die Minister der Finanzen Michael Boddenberg (Hessen), Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen), Albert Füracker (Bayern), Andreas Dressel (Hamburg) und Reinhold Hilbers (Niedersachsen) geeinigt. âWir geben der Wirtschaft in Hessen mehr Zeit, um elektronische Kassensysteme manipulationssicher zu machenâ, erklärte Finanzminister Michael Boddenberg. Er begründete die Entscheidung wie folgt: âDie aktuelle Corona-Krise belastet den Handel und die Gastronomie stark und stellt sie vor groÃe Herausforderungen. Ich möchte, dass wir den Betroffenen in dieser schwierigen Zeit nicht noch mehr abverlangen. Kontaktbeschränkungen haben in den vergangenen Monaten auÃerdem dazu geführt, dass der Einbau der technischen Sicherheitseinrichtungen in die Kasse vor Ort nicht immer realisiert werden konnte. Auch die auf Grund der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze notwendig gewordene Umstellung der Kassensysteme führt vermehrt zu zeitlichen Problemen beim Einbau der Sicherheitskomponente. Leider folgt das Bundesfinanzministeriums nicht unserem Vorschlag, die Ãbergangsfrist zu verlängern. Deshalb bringt auch Hessen einen eigenen Erlass auf den Weg und handelt damit im Sinne der Wirtschaft.â   Die Finanzministerien in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben den zeitlichen Aufschub am heutigen Tag mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach MaÃgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden. In Hessen gilt dies, wenn das Unternehmen die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt oder den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat; der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.Finanzminister Michael Boddenberg bekräftigte heute: âManipulierte Registrierkassen kosten den Staat jährlich Milliarden Euro an Steuergeld. Durch die reformierte Gesetzgebung möchten wir gewährleisten, dass Kassendaten und andere digitale Aufzeichnungen mit Beginn des Vorgangs protokolliert und nachfolgend nicht mehr unerkannt verändert werden können. Dem systematischen Betrug am ehrlichen Steuerzahler soll damit weiter entschieden entgegengetreten werden. Die Belegausgabepflicht, aber auch der Einbau einer technischen Sicherheitseinrichtung sowie das Instrument der unangekündigten Kassennachschau sind zentrale Bestandteile, um im Kampf gegen manipulierte Ladenkassen erfolgreich sein zu können. Erst durch sie kann der ordnungsgemäÃe Einsatz der Registrierkassen schnell und einfach nachgeprüft werden. Letzteres liegt auch und gerade im Interesse der Wirtschaft und der Verbraucher.â Hessens Finanzminister Boddenberg betonte: âHessen ist Vorreiter im Kampf gegen Steuerkriminalität. Deshalb bleibt das Vorgehen gegen Mogelkassen wichtig. In Zeiten der teils existenziellen Belastungen durch die Corona-Krise müssen wir aber den Unternehmerinnen und Unternehmern eine längere Ãbergangsfrist gewähren.â Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben. Wenn Sie diesen E-Mail-Service nicht weiter in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte hier ab. | ||
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