Presseinformation

29.07.2020


Sondervermögens ‚Hessens gute Zukunft sichern‘

Haushaltsausschuss des Landtags gibt grünes Licht für erstes Maßnahmenpaket

Ausschuss stimmt 31 konkreten Hilfsmaßnahmen im Volumen von zusammen fast 1,2 Mrd. Euro zu. Größte Summe ist Unterstützung des Landes für die Kommunen: 661 Mio. Euro sind vorgesehen, um Einbußen durch Gewerbesteuer aufzufangen.

„Hessen handelt jetzt! Der Haushaltsausschuss des Landtags hat heute grünes Licht für das erste Maßnahmenpaket der Landesregierung im Rahmen des Sondervermögens ‚Hessens gute Zukunft sichern‘ gegeben. Damit einher geht zugleich ein überaus wichtiges Signal an die Menschen in unserem Land. Denn die Hilfe muss schnell ankommen. Das Sondervermögen ist genau die richtige Antwort auf die tiefgreifendste Krise, die wir in Hessen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges alle gemeinsam zu bewältigen haben. Der Haushaltsausschuss hat heute 31 konkreten Hilfen im Volumen von fast 1,2 Mrd. Euro zugestimmt. So sichern wir Hessens gute Zukunft!“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.

Der Haushaltsschuss hat mit seiner Zustimmung die finanziellen Mittel für das Maßnahmenpaket freigegeben. Einige der Maßnahmen wurden dabei auch mit Stimmen der Opposition verabschiedet. Finanzminister Boddenberg sagte dazu: „Streit in der Sache gehört zum Wesen einer parlamentarischen Demokratie. Und das ist gut und richtig so. Denn wir können nicht immer einer Meinung sein. Genauso wichtig aber ist: Irgendwann müssen Entscheidungen getroffen werden. Wir befinden uns in einer elementaren Krisensituation. Das, was die Bürgerinnen und Bürger jetzt zu Recht erwarten, sind zügig weitere notwendige Hilfen und ein funktionierendes Krisenmanagement. Und das tun wir! Dass wir dabei für viele unserer einzelnen Maßnahmen auch Zustimmung aus der Opposition erhalten haben, begrüße ich sehr.“

„Das Sondervermögen sorgt für eine besondere Transparenz über alle pandemiebedingten Ausgaben, die dafür erforderliche Kreditaufnahme sowie die Tilgung der aufgenommenen Kredite entsprechend der gesetzlichen Tilgungsverpflichtung. Alle Ausgaben werden über den Landeshaushalt geleitet, außerdem muss der Haushaltsausschuss jeder Maßnahme ab einer Million Euro zustimmen, was es im Übrigen in einem regulären Haushalt nicht gibt, und die Ausschussmitglieder werden mehrmals im Jahr über die Ist-Ausgaben unterrichtet. Damit wird das Budgetrecht des Parlaments gewährleistet. ‚Hessens gute Zukunft sichern‘: Das ist mit der schnellen, aber auch über das Haushaltsjahr hinausgehenden Hilfe des Sondervermögens möglich“, erklärte Michael Boddenberg.

Weiter sagte Hessens Finanzminister: „Heute wurden wichtige Hilfen für Hessens Unternehmen auf den Weg gebracht, so sichern wir auch viele Arbeitsplätze. Wir spannen einen Schutzschirm für Auszubildende und investieren noch mehr in die Digitalisierung und das Betreuungsangebot unserer Schulen. Corona lässt praktisch keinen Teil unserer Gesellschaft unberührt. So vielfältig wie unser Leben ist, müssen daher auch die Hilfen sein. Wichtig ist, dass die Hilfen möglichst schnell bei denen ankommen, die sie dringend benötigen.“

Hilfen, denen der Haushaltsausschuss heute zugestimmt hat, sind hier auszugsweise aufgeführt:

Maßnahmen, denen der Haushaltsausschuss am 29.07. zustimmte
Maßnahmen, denen der Haushaltsausschuss am 29.07. zustimmte.
Maßnahmen, denen der Haushaltsausschuss am 29.07. zustimmte.
Maßnahmen, denen der Haushaltsausschuss am 29.07. zustimmte.

Eine Liste mit allen 31 Maßnahmen finden Sie auf: gutezukunft.hessen.de

Hessen unterstützt seine Kommunen mit 661 Mio. Euro

„Zahlenmäßig ist die Unterstützung des Landes für die hessischen Kommunen die größte Summe: 661 Mio. Euro Landesgeld sind vorgesehen, um Einbußen bei der Gewerbesteuer aufzufangen. Mit dem Bundesgeld kommen über 1,2 Mrd. Euro bei den Kommunen an. Und zwar schnell und unbürokratisch“, erläuterte Minister Boddenberg.

Der Bund hat in seinem Konjunkturpaket die finanzielle Entlastung der Kommunen durch einen pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen des laufenden Jahres beschlossen. Voraussetzung ist, dass sich die Länder an der Ersatzleistung beteiligen. Die Gewerbesteuerkompensation orientiert sich an den Ausfällen des Jahres 2020. Aus der Bundesvorgabe, die Hilfen nach Verabschiedung des Gesetzes unverzüglich auszuzahlen, ergibt sich die Vorgabe auf Landesebene, die Maßnahme schnell und unbürokratisch umzusetzen.

„Damit die 1,2 Mrd. Euro zeitnah bei den hessischen Kommunen ankommen, wurden im Vorfeld auf Fach- und auf politischer Ebene zahlreiche Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden geführt, um gemeinsam ein Verteilungsmodell zu erarbeiten. Ich freue mich, dass dabei ein gutes und tragfähiges Ergebnis und damit eine Einigung erzielt werden konnte. Das Verteilungsmodell berücksichtigt zum einen vergangenheitsbezogene Faktoren und bezieht zum anderen die tatsächlichen Mindereinnahmen im Jahr 2020 angemessen ein. Im Ergebnis werden alle hessischen Gemeinden von den zusätzlichen Bundes- und Landesmitteln profitieren“, so Finanzminister Boddenberg.

Der Finanzminister präsentierte heute im Haushaltausschuss konkrete Zahlen für die Kommunen und damit, in welcher Höhe die einzelnen hessischen Städte und Gemeinden von den Ausgleichszahlungen des Bundes und des Landes profitieren. Die Auszahlung der Gelder steht noch unter dem Vorbehalt einer auf Bundesebene notwendigen Grundgesetzänderung sowie einer Zustimmung des Hessischen Landtags zur erforderlichen Gesetzesänderung auf Landesebene. Diese Zustimmung des Landtags könnte nach derzeitigem Stand im September erfolgen.


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