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Presseinformation 29.04.2020 Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn âBunte Landschaft der Kulturvereine erhaltenâLandesregierung unterstützt Vereine, die durch Corona in Not geratenWiesbaden. Das Land Hessen stellt ein millionenschweres Sofortprogramm zur Unterstützung von Vereinen und Kulturbetrieben zur Verfügung, um die finanziellen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu minimieren. Davon werden auch und ganz besonders die vielen Kulturbetriebe und Spielstätten, Festivals sowie in der Laienkultur und der Kulturellen Bildung engagierte Vereine profitieren, die es in Hessen gibt. Wenn sie in Folge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten sind, können sie für den Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs und des Zweckbetriebs beim  Regierungspräsidium Kassel Soforthilfe beantragen. Für den ideellen Bereich besteht zudem ab sofort über das Vereins- und Kulturhilfeprogramm die Möglichkeit der Beantragung einer Zuwendung in Höhe von 1.000 bis zu 10.000 Euro. Dafür stehen aktuell sieben Millionen Euro zur Verfügung. GroÃe Herausforderungen für Kultureinrichtungen und -vereineKunst- und Kulturministerin Angela Dorn erklärt: âDie Corona-Pandemie ist für die vielen ehrenamtlich getragenen Kultureinrichtungen und -vereine im Land eine besondere Herausforderung. Sie alle packen seit Jahren in ihrer Freizeit mit hohem persönlichen Einsatz unentgeltlich und beherzt an und tragen so zu einer bunten und vielfältigen Kultur bei. Durch die Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie fallen nicht nur die Proben von Gesangs-, Musik- und Theatervereinen weg. Auch Einnahmen aus Veranstaltungen fehlen, und Sponsoren überdenken aufgrund der wirtschaftlichen Situation ihr Engagement. Die Kultureinrichtungen und -vereine sind unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen Lebens in Hessen, das nicht verloren gehen darf. Deshalb setzen wir alles daran, die Vereine im Kulturbereich vor existenzbedrohenden Schieflagen zu bewahren.â Für gemeinnützige Vereine bilden neben Mitgliedsbeiträgen oft die Erlöse aus Veranstaltungen einen wesentlichen Einnahmefaktor, um die laufenden Kosten decken zu können. Zugleich dürfen Vereine keine Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen könnten. Ideeller Bereich wird unterstütztâVereine, die so genannte Zweckbetriebe unterhalten, können für Liquiditätslücken bereits jetzt Soforthilfe beantragen wie Unternehmen auch â das war mir sehr wichtig, weil es gerade im Kulturbereich viele entsprechend wirtschaftlich tätige Einrichtungen gibt wie Museen, Theater oder Musikschulenâ, erläutert Dorn. âMit dem vorgestellten Programm unterstützen wir nun auch den ideellen Bereich der Vereine, bei denen das nicht der Fall ist, also die vielen überwiegend ehrenamtlich tätigen Musik- und Gesangvereine, Theatergruppen und weiteren Kunst- und Kulturvereine, die einen so wichtigen Beitrag zum bunten und vielfältigen kulturellen und damit gesellschaftlichen Leben in Hessen leisten.â Bis zu 10.000 Euro HilfeKnapp 16.000 Musik- und Gesangvereine, Kulturbetriebe und Spielstätten, Festivals, Laienensembles und Vereine zur kulturellen Bildung gibt es in Hessen. Sie können, wenn sie nicht von der öffentlichen Hand getragen werden, ab sofort Mittel bis zu einer Höhe von 10.000 Euro zur Aufrechterhaltung ihres Angebots beim Land Hessen beantragen, wenn sie durch die Pandemie in ihrem nichtwirtschaftlichen Vereinsbetrieb (also als so genannter Idealverein) auÃerhalb ihres Zweckbetriebs in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten sind. Das betrifft alle Vereine und Kultureinrichtungen, die in einem der folgenden Verbände Mitglied sind: Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) in Hessen, Landesvereinigung Kulturelle Bildung (LKB) Hessen, Landesjugend Trachtenverband, Hessischer Landestrachtenverband, Hessischer Literaturrat, Landesmusikrat, Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste (laPROF), Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen, Verband hessischer Amateurtheater, Hessischer Museumsverband und die unter dem Dach der Initiative HessenFilm versammelten Einrichtungen. Anträge ab 1. MaiDie oben genannten Vereine und Kultureinrichtungen können ihre Anträge ab dem 1. Mai beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter corona-vereinshilfe@hmwk.h essen.de stellen. Weiterführende Links: Informationen und AntragWenn Sie diesen E-Mail-Service nicht weiter in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte hier ab. | ||
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