Presseinformation

26.05.2020


Wissenschaftsministerin Angela Dorn

Hochwertige Lehre ist Arbeitsgrundlage der hessischen Hochschulen

QSL-Gesetz ist wichtiger Schritt für gute Studienbedingungen

Wiesbaden. „Hochwertige Lehre und gute Studienbedingungen in Hessens Hochschulen sind kein Add-On, sondern Arbeitsgrundlage in der Hochschulfinanzierung“, kommentiert Wissenschaftsministerin Angela Dorn das heute von CDU und GRÜNEN in den Landtag eingebrachte „Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen". „Die so genannten QSL-Mittel wurden 2008 auf Empfehlung des Wissenschaftsrats eingeführt. So wichtig das seinerzeit war: Mit dem Hessischen Hochschulpakt 2021-2025 gehen wir einen Schritt weiter und verankern Ziel und Zweck dieser Mittel fest im Kern der Hochschulfinanzierung.“

Betreuungsrelation weiter vessern

„Wir stellen den Hochschulen im neuen Hochschulpakt 11,2 Milliarden Euro bereit – zwei Milliarden mehr als bisher und damit so viel wie noch nie“, erläutert Wissenschaftsministerin Dorn. „Erstmals haben wir einen verlässlichen Sockel für die Finanzierung der Hochschulen gebildet, der noch dazu jedes Jahr um vier Prozent wächst. Für diese Sicherheit erwarten wir sehr konkrete, ambitionierte Leistungen: Wir haben verbindliche Zielsetzungen für eine bessere Lehre, mehr Chancengleichheit, gute Beschäftigungsverhältnisse und mehr Nachhaltigkeit vereinbart. Die Hochschulen sollen das zusätzliche Geld unter anderem nutzen, um die Betreuungsrelation weiter zu verbessern. Dafür erhalten sie neben der umfangreicheren Finanzierung 300 zusätzliche W-Stellen für Professorinnen und Professoren.“

Studentische Mitbestimmung ausbauen

„Dass die Qualität der Lehre nun fest zum Kern ihrer Grundfinanzierung gehört, ermöglicht es den Hochschulen, endlich auch längerfristige Projekte und Stellen finanzieren zu können. Die studentische Mitbestimmung bei den QSL-Mitteln wollen wir mit der anstehenden Novelle des Hochschulgesetzes ausbauen: Sowohl die dezentralen Studienkommissionen wie die zentralen Studienkommissionen für fachbereichs-übergreifende Projekte sollen für jeweils zehn Prozent der Mittel mitbestimmen. An der paritätischen Besetzung dieser Kommissionen halten wir fest. Ich bedanke mich bei den Fraktionen von CDU und GRÜNEN für den Gesetzentwurf, der als Zwischenschritt bis zur Novelle des Hochschulgesetzes diesen Bereich übergangsweise regelt.“


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