Anbieter von Waren und Dienstleistungen, die innerhalb des EU-Binnenmarkts tätig sind, dürfen den Zugang zu ihren Onlineshops nicht aufgrund der Herkunft ihrer Kundinnen und Kunden, welche die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen oder ihren Wohnsitz in einem EU-Land haben, einschränken.