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| | willkommen zum Newsletter Familienrecht. Er enthält von der FamRB-Redaktion für Sie ausgewählte Entscheidungen und Meldungen zum Familienrecht und seinen angrenzenden Rechtsgebieten. Auch heute ist das Entscheidungsspektrum des BGH wieder vielfältig: Bestimmung des zuständigen Gerichts in Kindschaftssachen, Ausgleich einer Beamtenversorgung, Erwerbsobliegenheiten des voll erwerbsgeminderten Elternteils, Entscheidungsbefugnis zur Namensänderung des Kindes, gesetzliche Vertretung des Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren und vieles mehr.
Mit den besten Wünschen zum heutigen Nikolaustag Ulla Beckers-Baader FamRB-Redaktion
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| | Meldungen: | | |
| | | | Aus der Redaktion | | | | |
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BGH 26.10.2016, XII ARZ 40/16 Will in einer Kindschaftssache ein OLG das Verfahren aus wichtigem Grund an ein anderes OLG abgeben und erklärt sich das angerufene OLG nicht zur Übernahme bereit, ist nicht der BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen. Vielmehr ist nach § 5 Abs. 2 FamFG das OLG zuständig, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört. [BGH online] | |
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BGH 21.9.2016, XII ZB 453/14 Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Fall des (teilweisen) Ruhens nach § 56 Abs. 1 und 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. Das Ruhen ist allerdings dann beachtlich und vom ausgleichsberechtigten Ehegatten mitzutragen, wenn und soweit es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der ausgleichsverpflichtete Ehegatte ebenfalls während der Ehezeit erworben hat und an denen der berechtigte Ehegatte infolgedessen im Versorgungsausgleich sei es öffentlich-rechtlich, sei es schuldrechtlich teilhat. [BGH online] | |
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FG Köln 25.10.2016, 3 K 887/16 Ein weiterer nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehener Steuerklassenwechsel innerhalb eines Jahres lässt sich auch nicht im Wege der teleologischen Reduktion des § 39 Abs. 6 S. 3 EStG erreichen. Eine nur im Hinblick auf außersteuerliche Leistungen vorgenommene und offensichtlich nicht dem Verhältnis der monatlichen Ehegatteneinkommen entsprechende Steuerklassenwahl kann sogar als rechtsmissbräuchlich einzustufen sein. [FG Köln online] | |
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| | | Aus der Redaktion: Aktuelle Entscheidungen Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes:
BGH: Umfang der Erwerbsobliegenheit bei voller Erwerbsminderung des Elternteils Erfüllt der Unterhaltspflichtige die Voraussetzungen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, so ergibt sich daraus, dass er nicht drei Stunden oder mehr arbeitstäglich erwerbstätig sein kann und dass er einer Vermittlung durch die Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung steht. Eine vollständige Unfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten, etwa im Geringverdienerbereich, ergibt sich daraus indessen noch nicht. (Rz. 23) BGH, Beschl. v. 9.11.2016 - XII ZB 227/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Namensänderung des Kindes a) Beantragt ein Elternteil die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über eine Namensänderung des Kindes, so hat das Familiengericht neben allgemeinen Kindeswohlbelangen auch die Erfolgsaussicht eines entsprechenden Antrags zu prüfen. b) Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis hat zu unterbleiben, wenn sich nach umfassender Amtsaufklärung keine Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindeswohl ergibt (Fortführung von BVerwG v. 20.2.2002 - 6 C 18.01, BVerwGE 116, 28 = FamRZ 2002, 1104 = FamRB 2002, 270 und Senatsbeschl. v. 24.10.2001 - XII ZB 88/99, FamRZ 2002, 94 = FamRB 2002, 144). BGH, Beschl. v. 9.11.2016 - XII ZB 298/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Gesetzliche Vertretung des Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren a) Im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft ist die allein sorgeberechtigte und mit dem rechtlichen Vater nicht verheiratete Mutter von der gesetzlichen Vertretung des minderjährigen Kindes nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 21.3.2012 - XII ZB 510/10, BGHZ 193, 1 = FamRZ 2012, 859 = FamRB 2012, 212). b) Für den Beginn der das minderjährige Kind betreffenden Frist zur Anfechtung der Vaterschaft ist in diesem Fall auf die Kenntnis der Mutter als alleiniger gesetzlicher Vertreterin abzustellen. BGH, Beschl. v. 2.11.2016 - XII ZB 583/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Wert der Beschwer bei Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Zur Bemessung des Werts der Beschwer bei einer Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach erteilter Auskunft in einem Zugewinnausgleichs-verfahren. BGH, Beschl. v. 26.10.2016 - XII ZB 560/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Keine Betreuung aufgrund bloßer Verdachtsdiagnose des Sachverständigen Die Voraussetzungen für eine Betreuung nach § 1896 BGB können nicht aufgrund einer bloßen Verdachtsdiagnose des Sachverständigen festgestellt werden (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 16.5.2012 - XII ZB 584/11, FamRZ 2012, 1210). BGH, Beschl. v. 26.10.2016 - XII ZB 622/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 17.2.2016 - XII ZB 498/15, FamRZ 2016, 704 und v. 3.2.2016 - XII ZB 425/14, FamRZ 2016, 701 = FamRB 2016, 196). BGH, Beschl. v. 19.10.2016 - XII ZB 289/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Teilnahme des Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen an Anhörungstermin In einer Betreuungssache ist dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen die Teilnahme an dem Anhörungstermin zu ermöglichen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 9.11.2011 - XII ZB 286/11, FamRZ 2012, 104 = FamRB 2012, 51). BGH, Beschl. v. 19.10.2016 - XII ZB 331/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Gerichtliche Feststellung der Betreuungsvoraussetzungen Sowohl bei der Einrichtung als auch bei der Fortsetzung einer Betreuung müssen die gesetzlichen Betreuungsvoraussetzungen vorliegen. BGH, Beschl. v. 19.10.2016 - XII ZB 387/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts a) Für die Beurteilung der vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts ist auf die letzte mündliche Verhandlung abzustellen, auf welche das Urteil ergangen ist (im Anschluss an BGH v. 13.11.2008 - IX ZB 231/07, FamRZ 2009, 223). b) Eine vorübergehende Verhinderung i.S.v. § 21 Abs. 2 Satz 1 GVG kann aus tatsächlichen Gründen vorliegen, wenn der geschäftsplanmäßige Vorsitzende durch eine anderweitige dienstliche Tätigkeit zeitweise an der Ausübung des Vorsitzes gehindert ist. c) Der Präsident des Oberlandesgerichts ist berechtigt, seine eigene Verhinderung und damit den Vertretungsfall selbst festzustellen (im Anschluss an BGH v. 31.1.1983 - II ZR 43/82, DRiZ 1983, 234). BGH, Urt. v. 5.10.2016 - XII ZR 50/14 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. FamRB-Abonnenten haben auch über das Berater-Modul Familienrecht Zugriff auf die Volltexte der vorgestellten Entscheidungen und zudem auf die umfassende FamRB-Datenbank mit weiteren Entscheidungen, Gesetzen und hochwertiger Praktikerliteratur sowie das vollständige FamRB-Archiv seit 2002. Gehen Sie hierzu auf die FamRB-Webseite und loggen sich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten ein. Klicken Sie hier, um zum Inhaltsverzeichnis der aktuellen Printausgabe zu gelangen. | | | |
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