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| | willkommen zum Newsletter Familienrecht. Er enthält von der FamRB-Redaktion für Sie ausgewählte Entscheidungen und Meldungen zum Familienrecht und seinen angrenzenden Rechtsgebieten.
Die wichtigste Meldung des heutigen Tages ist die neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2017 mit den geänderten Bedarfssätzen der 2. bis 10. Einkommensgruppe. Sobald das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden wir Sie umgehend auch über die neuen Zahlbetragstabellen informieren.
Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen Ulla Beckers-Baader FamRB-Redaktion
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| | Meldungen: | | |
| | | | Aus der Redaktion | | | | |
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Zum 1.1.2017 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Gleichzeitig erhöht sich der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder aufgrund der "Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder" gem. § 1612 a Abs. 1 BGB vom 3.12.2015. Die Erhöhung des Mindestunterhalts führt zur Änderung auch der Bedarfssätze der 2.-10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. [OLG Düsseldorf Pm vom 7.11.2016] | |
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BGH 5.10.2016, XII ZB 280/15 Die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein genügt nicht, um ein Umgangsrecht abzulehnen. Ist einziger Grund für das Scheitern des Umgangs die ablehnende Haltung der rechtlichen Eltern und die damit einhergehende Befürchtung, dass diese mit einer Umgangsregelung psychisch überfordert wären und dadurch mittelbar das Kindeswohl beeinträchtigt wäre, sind zudem strenge Anforderungen an die entsprechenden Feststellungen zu stellen. [BGH PM Nr. 194 vom 3.11.2016] | |
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BGH 28.9.2016, XII ZB 325/16 Von der Teilung gleichartiger Anrechte ist bei wirtschaftlicher Bedeutungslosigkeit der Differenz ihrer Ausgleichswerte abzusehen. Der Ausschluss eines Ausgleichs von Bagatellanrechten zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung findet seine Grenze jedoch in einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des Halbteilungsgrundsatzes. [BGH online] | |
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BFH 7.7.2016, III R 19/15 Für die Berücksichtigung eines volljährigen, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Kindes beim Kindergeld ist erforderlich, dass sich das Kind tatsächlich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet und die Tatsache seiner künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit angezeigt hat. Die Meldung als Arbeitsuchender ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil das volljährige, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehende Kind arbeitsunfähig erkrankt ist; dies gilt jedenfalls dann, wenn das Kind tatsächlich nicht daran gehindert ist, sich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender zu melden. [BFH online] | |
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BFH 7.7.2016, III R 11/13 Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 S. 2 der VO Nr. 987/2009 kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG nicht dem in Deutschland, sondern vorrangig dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht. Für eine (vorrangige) Anspruchsberechtigung eines nicht freizügigkeitsberechtigten Elternteils müssen die Voraussetzungen i.S.d. § 62 Abs. 2 EStG erfüllt sein. [BFH online] | |
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In diesem Jahr überreichte Verleger Professor Felix Hey den Otto-Schmidt-Preis für Veröffentlichungen zum Internationalen Recht an Professor Dagmar Coester-Waltjen und Dr. Susanne Gössl. [PM Verlag Dr. Otto Schmidt v. 2.11.2016] | |
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| | | Aus der Redaktion: Aktuelle Entscheidungen Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes:
BGH: Ausgleich von Anrechten bei der Deutschen Telekom a) Im Versorgungsausgleich ist neben dem Anrecht bei der Deutsche Telekom Technischer Service GmbH auch ein parallelverpflichtendes ruhendes Anrecht bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) zu teilen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.4.2016 - XII ZB 415/14, FamRZ 2016, 1245 = FamRB 2016, 301). b) Zieht der Versorgungsträger für die Ermittlung des versicherungsmathematischen Barwerts der Versorgung der ausgleichspflichtigen Person den handelsbilanziellen Abzinsungsfaktor nach § 253 Abs. 2 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung heran, ist dieser Zinssatz auch für die gegenläufige Verzinsung des Ausgleichswerts zwischen dem Ende der Ehezeit und der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich maßgeblich (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 7.9.2011 - XII ZB 546/10, BGHZ 191, 36 = FamRZ 2011, 1785 = FamRB 2011, 330). BGH, Beschl. v. 21.9.2016 -XII ZB 447/14 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren Eine Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 15.2.2012 - XII ZB 389/11, FamRZ 2012, 619 = FamRB 2012, 152). BGH, Beschl. v. 21.9.2016 - XII ZB 57/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt Zu den Anforderungen an die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.4.2016 - XII ZB 7/16, FamRZ 2016, 1070 und v. 28.7.2015 - XII ZB 92/15, FamRZ 2015, 1793). BGH, Beschl. v. 28.9.2016 - XII ZB 275/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Erneute Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren Zur Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 1.6.2016 - XII ZB 23/16, FamRZ 2016, 1354). BGH, Beschl. v. 28.9.2016 - XII ZB 313/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Absehen von persönlicher Anhörung des Betroffenen in Unterbringungssache Zu den Voraussetzungen, unter denen im Beschwerdeverfahren in einer Unterbringungssache von der persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen werden kann (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 1.6.2016 - XII ZB 23/16, FamRZ 2016, 1354). BGH, Beschl. v. 28.9.2016 - XII ZB 119/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Absehen von persönlicher Anhörung des Betroffenen im Verfahren auf Verlängerung der Betreuung Von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen darf im Verfahren zur Verlängerung der Betreuung jedenfalls dann nicht abgesehen werden, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass aus den Antworten und aus dem Verhalten des Betroffenen Rückschlüsse auf dessen natürlichen Willen gezogen werden können. BGH, Beschl. v. 28.9.2016 - XII ZB 269/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Verwertbarkeit länger zurückliegenden Sachverständigengutachtens über Notwendigkeit der Betreuung Zur Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens über die Notwendigkeit der Betreuung, welches im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung bereits rund ein Jahr zurückliegt. BGH, Beschl. v. 28.9.2016 - XII ZB 227/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
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