Recht auf Eheschließung für alle! | Abschlussbericht zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt
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11.07.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

nun ist sie doch da, die Ehe für alle! Im letzten Newsletter - gerade mal zwei Wochen her - haben wir noch berichtet, dass die Eilanträge von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor dem BVerfG, die sich noch gegen die unterbliebene Beschlussfassung durch den entsprechenden Bundestagsausschuss gerichtet hatten, keinen Erfolg hatten, und zwei Wochen später ist das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat und wartet auf seine Verkündung! So schnell kann es gehen, wenn Wahlen bevorstehen!

Eine bunte Lektüre wünscht Ihnen
Ulla Beckers-Baader
FamRB-Redaktion

P.S. Lesen Sie zur "Ehe für alle - Was ändert sich?" auch den Blog-Beitrag von Frau Dr. Sachs in unserem Experten-Blog auf der Homepage des FamRB

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Meldungen:

Ehe für alle kommt
 
Expertenkreis legt Abschlussbericht zur Reform des Abstammungsrechts vor
 
Erbschaftsteuer: Freibetrag für Kinder bei der Pflege ihrer Eltern
 
 
     
 

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Ehe für alle - Was ändert sich? (Sachs)
 
 
     
 

Aus der Redaktion

Aktuelle Entscheidungen
 
 
   


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Ehe für alle kommt

Der Bundestag hat am 30.6.2017 den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts unverändert angenommen. Am 7.7.2017 hat das Gesetz nun auch den Bundesrat passiert; ein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses wurde nicht gestellt.
[Bundestag und Bundesrat online]

Expertenkreis legt Abschlussbericht zur Reform des Abstammungsrechts vor

Die Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4.7.2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz offiziell übergeben. Der Arbeitskreis war eingesetzt worden, um im Hinblick auf die zunehmende Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen.
[BMJV PM vom 4.7.2017]

BFH 10.5.2017, II R 37/15

Erbschaftsteuer: Freibetrag für Kinder bei der Pflege ihrer Eltern

Hat ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt, ist es berechtigt, nach dem Ableben des Elternteils bei der Erbschaftsteuer den sog. Pflegefreibetrag in Anspruch zu nehmen. Entgegen der Verwaltungsauffassung steht dem die allgemeine Unterhaltspflicht zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, nicht entgegen. Der Entscheidung kommt im Erbfall wie auch bei Schenkungen große Praxisrelevanz zu.
[BFH PM Nr. 43 vom 5.7.2017]

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Ehe für alle - Was ändert sich? (Sachs)

Am 30.6.2017 hat der Bundestag den bereits im Jahr 2015 durch den Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts verabschiedet (BT-Drucks. 18/6665). Am 7.7.2017, in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, hat der Bundesrat dem zugestimmt. Damit kann das Gesetz am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.
 
   
 
  Aus der Redaktion:

Aktuelle Entscheidungen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes:



BGH: Kein subjektives Recht auf Bestellung als Betreuer

a) Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein und umfasst das Recht naher Verwandter, bei der Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers nach § 1897 Abs. 5 BGB berücksichtigt zu werden (im Anschluss an BVerfG v. 24.6.2014 - 1 BvR 2926/13, FamRZ 2014, 1435 = FamRB 2014, 370 und BVerfG v. 27.8.2014 - 1 BvR 1467/14, FamRZ 2014, 1841).
b) Das fremdnützig ausgestaltete Betreuungsverfahren kennt kein subjektives Recht auf eine Bestellung als Betreuer. Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Beteiligung am Betreuungsverfahren nach §§ 1897 Abs. 5 BGB, 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG ist daher ausgeschlossen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 22.10.2014 - XII ZB 125/14, FamRZ 2015, 133 = FamRB 2015, 18).
BGH, Beschl. v. 31.5.2017 - XII ZB 550/16
Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.



BGH: Betreuervergütung: Hochschulabschluss vergleichbare Ausbildung
Der von der BeckAkademie angebotene, auf die Dauer von neun Monaten angelegte Fernkurs "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" mit einem Arbeitspensum ("workload") von 1.080 Stunden (36 ECTS-Punkte) ist nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG vergleichbar (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 12.4.2017 - XII ZB 86/16).
BGH, Beschl. v. 31.5.2017 - XII ZB 590/16
Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.



BGH: Genehmigung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus
Zu den Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung.
BGH, Beschl. v. 31.5.2017 - XII ZB 342/16
Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.



BGH: Erforderlichkeit der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung des Betreuten
a) Wird ein Betroffener, der sich allein mit seinem Rollstuhl fortbewegen kann, in einer Wohneinrichtung untergebracht, deren Außentür verschlossen wird, damit der Betroffene den geschützten Bereich nicht eigenmächtig verlassen kann, ist diese Unterbringung mit einer Freiheitsentziehung verbunden.
b) Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr für den Betreuten voraus. Notwendig ist eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten. Dies setzt objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens voraus. Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 5.3.2014 - XII ZB 58/12, FamRZ 2014, 831).
BGH, Beschl. v. 24.5.2017 - XII ZB 577/16
Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.



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Verantwortlich für den Inhalt:
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